Umsatzbeteiligung vom Arbeitgeber nicht ausbezahlt

8. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
cream488
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzbeteiligung vom Arbeitgeber nicht ausbezahlt

Hallo zusammen.
Ich bin kürzlich während einer 6 monatigen Probezeit während Krankheit von meinem Arbeitgeber gekündigt worden. Ich war angestellt als Restaurantleiter. In meinem Arbeitsvertrag ist unter Absatz 3 (4) Vergütung, folgende Umsatzbeteiligung vereinbart: "Diesem Arbeitsvertrag liegt zugrunde, dass der Arbeitnehmer ab dem 01.05.2017 eine leistungsbezogene zusätzliche Vergütung zu dem Grundgehalt erhält. Diese richtet sich nach den getätigten Umsätzen im (...) und (...) in Abhängigkeit der in der BWA ermittelten Personalkosten und dem Wareneinsatz der Bargeschäfte. Diese zusätzlichen Leistungen beziehen sich jeweils auf eine monatliche Abrechnungszeit."
Ich hatte/habe keinerlei Einsichten in BWA und auch keine mündliche Absprache über Höhe der Leistung geführt.
Natürlich weigert sich mein ehemaliger Arbeitgeber nun, mir diese Leistungen zu bezahlen. Ich habe Ihn bereits per Mail dazu aufgefordert und Ihm einen Vorschlag über Höhe und Art der Umsatzbeteiligung als Verhandlungsbasis unterbreitet.
Nun zu meiner Frage.
Habe ich trotz der vagen Formulierung im Vertrag (keine Zahlen verhandelt) eine rechtliche Grundlage diese Leistungen einzufordern? Wenn ja, in welcher Größenordnung bewegt man sich da? Gibt es vllt. Referenzwerte an denen ich mich orientieren kann?

Ausserdem weigert er sich, meine dokumentierten Überstunden zu zahlen. Vertraglich ist, wenn ich das korrekt verstehe, nicht vereinbart, dass diese unvergütet bleiben. " (...) Führung eines Arbeitszeitkontos (...) Abweichungen (...) in From von Plus- und Minusstunden fortlaufend saldiert werden."
Wie ist da mein Anspruch?


Es würde mich sehr freuen, wenn mir jemand meine Fragen beantworten kann. Oder vllt. eine Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung aufzeigen kann.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

... klingt eher nach einer erforderlichen Rechtsberatung, möchte ich meinen.

0x Hilfreiche Antwort

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