Umgehung von Leiharbeitnehmerregelungen

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
aegberg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgehung von Leiharbeitnehmerregelungen

Guten Tag,

neben dem Beruf besuche ich ein Abendstudium in BWL.
Für das Fach Arbeitsrecht schreibe ich eine Hausarbeit über das folgende Thema und würde mich über Tipps freuen, welche rechtlichen Bereiche ich dabei berücksichtigen sollte.

Beispielfall:
Mehrere Angestellte sind bei Firma A einer Zeitarbeitsfirma unbefristet Angestellt.
Es besteht keine Rahmentarifvertrag.

Firma B hat einen Betriebsrat und eine Betriebsvereinbarung mit maximal 5% Leiharbeitnehmerquote, diese Quote ist ausgeschöpft. Deshalb versucht Firma B auf anderem Wege Mitarbeiter zeitlich befristet einzustellen. Firma B ist im IG Metall Rahmentarifvertrag, mit festen Entgeldgruppen.

Firma B stellt die Mitarbeiter von Firma A für 18 Monate befristet ein. Die Mitarbeiter kündigen bei Firma A, haben allerdigs einen Vertrag, dass sie nach Beendigung des Einsatzes wieder bei Firma A eingestellt werden. Die Angestellten unterschreiben einen Arbeitsvertrag bei Firma B. Sie bekommen bei Firma B allerdings nicht das Gehalt, dass in der Entgeldgruppe der Stellenausschreibungen genannt war, sondern werden in eine Entgeldgruppe einsortiert, die der nächsthöheren Gruppe über ihrem Gehalt bei Firma A entspricht.
(Beispiel: Ein Mitarbeiter bekommt bei Firma A 30.000€ im Jahr. Gemäß Tarifvertrag z.B. EG8 ist seine Position bei Firma B mit 40.000€ ausgeschrieben. Er bekommt allerdings einen Vertrag mit EG6 mit 34.000€)
Die Differenz zwischen den Gruppen bezahlt Firma B an Firma A, damit diese die Angestellten nach Ablauf des Arbeitsvertrags wieder einstellen.
Das Konstrukt wird bei den beteiligten Gruppen wahlweise als Cafeteria-Modell oder Nonnen-Modell bezeichnet.


Mir als Laie fallen die folgende Fragen ein:
1. Die Betriebsvereinbahrung sieht eine maximale Leiharbeitnehmerquote vor. Auch wenn das System anders genannt wird, entspricht es meiner Auffassung nach dem Modell einer Leiharbeitnehmerüberlassung. Welche Möglichkeiten hat dadurch der Betriebsrat oder der Arbeitnehmer?
2. Gibt es Reglungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer einklagen könnte?
3. Welche Rechtlichen Grundlagen gibt es, Mitarbeiter in eine niedrigere Gehaltsgruppe einzugruppieren?
4. Welche Möglichkeiten haben sowohl der Betriebsrat als auch die Arbeitnehmer sich dagegen zu wehren?

Über gesetzliche Grundlagen und weitere Punkte die ich berücksichtigen sollte bin ich selbstverständlich dankbar.

Wie gesagt möchte ich in meiner Arbeit analysieren, ob diese Regelung legal ist und werde die Ergebnisse anschließend in unserem Kurs präsentieren.
Das ganze soll am Ende etwa 2.500 Wörter umfassen.

Vielen Dank im Vorraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Umgekehrt wird da ein Schuh draus, es hilft Ihnen ja nicht wirklich, wenn Ihnen hier die Arbeit abgenommen wird.

Sie können ja mal schreiben, welche Ansätze Sie gefunden haben. Und wenn hier dann jemand richtig nett ist erhalten Sie vielleicht Ergänzungen und Anregungen.

0x Hilfreiche Antwort

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