Ulraubsanspruch bei dreimonatiger Elternzeit, davon 2 Monate Teilzeit

24. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Robert1107
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ulraubsanspruch bei dreimonatiger Elternzeit, davon 2 Monate Teilzeit

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall bei uns:

Ein Arbeitnehmer(AN) hat Anspruch auf 30 Urlaubstage für das Kalenderjahr 2018

Situation
Der AN beantragt vom 13.07.2018 bis zum 12.10.2018 Elternzeitzeit(EZ).
Der Arbeitgeber(AG) darf dem AN gemäß BEEG §17 für jeden vollen Kalendermonat, die der AN in EZ ist, den Urlaubsanspruch um 1/12 des Jahresurlaubs kürzen.
In diesem Fall sind dies zwei Monate (August und September).

Der Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet:
30/12 *10 =25 Tage Anspruch für 2018
Der AG darf den Urlaub um 5 Tage kürzen.

Nun beantragt der AN in der EZ vom 13.08 bis zum 12.10.2018 in Teilzeit zu arbeiten.
Ab dem 13.08.2018 bis zum 12.10.2018 arbeitet der AN in Teilzeit 24 Wochenstunden (3 Tage à 8 Std.), was 60% der bisherigen Wochenarbeitszeit entspricht.

Frage
Wie wird der Urlaubsanspruch unter dieser Voraussetzung berechnet?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Für diese beiden Monate mit Arbeit an 3 Tagen gilt dann offenbar 15/12*2=2,5 Tage, aufgerundet 3.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen