Übertarifliche Zulage - Gleichbehandlungsgrundsatz?

7. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)
Übertarifliche Zulage - Gleichbehandlungsgrundsatz?

Hallo zusammen,


folgende Situation:

Große Firma (>500 MitarbeiterInnen am Standort), rund 40 Führungskräfte, davon 30 vom 'Titel' her auf einer Stufe (Teamleiter), wenn auch unterschiedlich lang dabei.

Einige der Teamleiter erhielten vor längerem übertarifliche Zulagen (ÜTZ) genehmigt. Dabei wurde anscheinend zum Teil nicht nach einem nachvollziehbaren Schema vorgegangen, sondern die ÜTZs auch relativ wahllos und nach Sympathie/Nasenfaktor/... verteilt.

(Die ÜTZs berechnen sich als Prozentsatz des Bruttogehaltes und können (wenn mehrere genehmigt wurden, was auch schon passiert ist) durchaus zu mehreren 100 Brutto-Eurosen addieren, das noch am Rande.)

TL A, Anfang 2000 eingestellt, erhält auf Nachfrage weder jetzt noch zukünftig eine ÜTZ (laut Abteilungsleitung kein Budget vorhanden), TL B (mehrere Monate nach A eingestellt), erhielt ohne Angabe von Gründen oder besonderen Anlaß kurz nach Einstellung bereits eine ÜTZ genehmigt.

Hat TL A rechtlich eine Möglichkeit, auf Gleichbehandlung bei der Bezahlung zu drängen? Nach Aussage AL ist es zwar klar, daß die ÜTZ-Verteilung ungerecht ist, aber er kann das nicht ändern und wer damals nicht zum Zuge kam, hat eben Pech gehabt.

Darf das so sein? Oder gibt es Mittel und Wege, hier zumindest für ausgleichende Gerechtigkeit zu sorgen?

Vielen Dank für hilfreiche und weiterhelfende Antworten.


MfG,

der Ritter

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Ritter, das Thema ist doch so komplex, dass man da besser einen Anwalt fragt. Vielleicht rückt ja dann der Arbeitgeber mit Gründen für die ÜTZ raus. Außerdem müsste nachgewiesen werden, dass es tatsächlich nach 'Nasenfaktor' geht. Wie will man das beweisen?

MfG

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#2
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo venotis,


einige der ÜTZ werden mit besonderem Einsatz (als Messe-Standbesatzung u.ä.) erklärt, aber gerade die bei TL B ist eher eine Art 'zur richtigen Zeit am richtigen Ort'-ÜTZ, wie TL B auch selbst zugibt.

Das Problem, solche Sonderzahlungen durch Einsatz eines Anwaltes zu 'erzwingen', liegt natürlich darin, daß solche Maßnahmen selten zu einem angenehmen Arbeitsklima beitragen. Daher wäre es natürlich schön, erstmal 'nur' mit ein paar handfesten Fakten dem AG ein wenig Druck machen zu können, ohne gleich die schweren Geschütze aufzufahren.

Danke für die erste Stellungnahme, vielleicht ergibt sich ja noch was 'harmloseres' als gleich den Gang zum Anwalt.


MfG,

der Ritter

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Meiner Ansicht nach (aber ich bin eben kein Anwalt!) ist eine ÜTZ eben nicht etwas, was allen automatisch zusteht (auch nicht allen AN einer gleichen Kriteriengruppe, wie diese Teamleiter) und deshalb kann ich keine Grundlage sehen, wo da eine Gleichbehandlungsnotwendigkeit herkommen sollte.
Einfacher wäre es freilich, wenn konkrete Regelungen vorhanden wären, wonach nun diese vermaledeite Zulage gezahlt wird, was nicht der Fall zu sein scheint.

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#4
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo venotis,


stimmt, die ÜTZ steht nicht grundsätzlich allen vom 'Dienstgrad' her gleichgestellten MitarbeiterInnen zu, sondern wird (bzw. wurde) durch deren direkte Vorgesetzte beim AL beantragt und zu 'fetten' Zeiten auch umgehend abgenickt. Und eine konkrete Regelung bzw. eine Art Betriebsvereinbarung zu diesem Thema gibt es leider auch nicht.

Die Gleichbehandlung, die ich mir vorstelle, ist eigentlich eher eine moralische statt eine arbeits'rechtliche', aber auf der Schiene ist nichts zu erreichen.

Schade eigentlich...aber vielleicht meldet sich ja noch jemand, der/die sowas schon mal durchgefochten hat und Tipps geben kann. Würde mich freuen.


MfG,

der Ritter

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