Überstunden und Reise

19. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go493416-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden und Reise

Hallo,
ich bin neu hier und benötige einen Rat.
Ich muss nächste Woche Dienstlich nach Wien reisen, dass ist per se kein Problem, aber jetzt kommt die Krux an der Sache. Mittwoch werde ich wenn es nach meinen Chef geht möglicherweise 12-14 stunden Arbeiten und danach noch (da man kein Hotel übernehmen will und ich als Azubi mir keines leisten kann) wieder 4-5 Stunden mit dem Auto (welches ich nehmen muss, da ich sachen für die Firma transportieren muss) nach Hause fahren.
Effektiver Tag von 17-18 Stunden. Wohlgemerkt am nächsten Tag soll ich um 9:30 wieder im Büro sein.


Wie sieht die rechtliche Handhabe bzgl. Stunden aus?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt!

Vielen Dank!

Ember

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Als erstes schon mal fraglich ob das, was da gemacht werden soll überhaupt zu den Aufgaben eines Azubis gehört.



Das Kfz ist ein Firmenfahrzeug?



Zitat (von go493416-86):
möglicherweise 12-14 stunden Arbeiten und danach noch (da man kein Hotel übernehmen will und ich als Azubi mir keines leisten kann) wieder 4-5 Stunden mit dem Auto ... nach Hause fahren.

12-14 Stunden Arbeiten geht ja schon mal deutlich über das normalerweise gesetzlich erlaubte hinaus.
Danach dann noch 4-5 Stunden mit dem Auto zu fahren, wäre grob fahrlässig und ist nicht zumutbar.



Zitat (von go493416-86):
Effektiver Tag von 17-18 Stunden.

14+5 sind 19 Stunden ...



Zitat (von go493416-86):
Wohlgemerkt am nächsten Tag soll ich um 9:30 wieder im Büro sein.

Nach Ankunft müssen normalerweise 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
ich würde Deinen Chef mal drauf ansprechen und einfach mal nett nachfragen.
Leider ist das oft die Praxis, wenn natürlich überhaupt nicht zulässig. Nach meiner Erfahrung ist es am Besten, sowas direkt anzusprechen und evt. eine Übernachtung zu vereinbaren oder den Dienstbeginn am nächsten Tag nach hinten zu verlegen. Ich denke es ist wichtig, das sich solche Arbeitsaktionen nicht als selbstverständlich hingenommen werden und man das auch klar macht. Allerdings sollte man das vorsichtig angehen.

Viele Grüße
Michael

Signatur:

Neue Mandanten mit einem Eintrag im Anwaltsverzeichnis finden: www.verzeichnis-anwalt.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Mein erster Punkt ist dein Status als Azubi - da stimmt einfach was nicht, wenn du solche Aufgaben bekommst.
Die Bedingungen wären aber für jeden AN eine Zumutung und sind mit dem AzG gar nicht zu vereinbaren.
Da der Wagen vorgeschrieben ist und Arbeitsmaterial mitzunehmen, zählt schon die Fahrt als AZ. Und die Erwartung, am nächsten Tag wieder am Schreibtisch zu sitzen, als wäre nichts gewesen ... ich weiß nicht: einfach Mal probieren, erst Mittag zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go493416-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes schon mal fraglich ob das, was da gemacht werden soll überhaupt zu den Aufgaben eines Azubis gehört.



Das Kfz ist ein Firmenfahrzeug?



Da ich eigentlich Fachinformatiker werden soll, eher nein. Und ja das KFZ ist ein Firmenfahrzeug.

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von go493416-86):
möglicherweise 12-14 stunden Arbeiten und danach noch (da man kein Hotel übernehmen will und ich als Azubi mir keines leisten kann) wieder 4-5 Stunden mit dem Auto ... nach Hause fahren.

12-14 Stunden Arbeiten geht ja schon mal deutlich über das normalerweise gesetzlich erlaubte hinaus.
Danach dann noch 4-5 Stunden mit dem Auto zu fahren, wäre grob fahrlässig und ist nicht zumutbar.



Zitat (von go493416-86):
Effektiver Tag von 17-18 Stunden.

14+5 sind 19 Stunden ...

Das hatte ich auch vermutet, aber da werde ich wohl mal nach haken müssen und ja 14+5 ist 19! War schon nicht mehr ganz wach beim schreiben

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von go493416-86):
Wohlgemerkt am nächsten Tag soll ich um 9:30 wieder im Büro sein.

Nach Ankunft müssen normalerweise 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden.


Auch gut zu wissen.

Vielen Dank!

Zitat (von arbeitsrechtler45):
Hallo
ich würde Deinen Chef mal drauf ansprechen und einfach mal nett nachfragen.
Leider ist das oft die Praxis, wenn natürlich überhaupt nicht zulässig. Nach meiner Erfahrung ist es am Besten, sowas direkt anzusprechen und evt. eine Übernachtung zu vereinbaren oder den Dienstbeginn am nächsten Tag nach hinten zu verlegen. Ich denke es ist wichtig, das sich solche Arbeitsaktionen nicht als selbstverständlich hingenommen werden und man das auch klar macht. Allerdings sollte man das vorsichtig angehen.

Viele Grüße
Michael


Leider ist das nicht so einfach. Mein Chef ist eine schwierige Person. Hotel wird er mir nicht zahlen, da er das bereits ausgeschlossen hat als ich ihn drauf angesprochen habe.

Zitat (von blaubär+):
Mein erster Punkt ist dein Status als Azubi - da stimmt einfach was nicht, wenn du solche Aufgaben bekommst.
Die Bedingungen wären aber für jeden AN eine Zumutung und sind mit dem AzG gar nicht zu vereinbaren.
Da der Wagen vorgeschrieben ist und Arbeitsmaterial mitzunehmen, zählt schon die Fahrt als AZ. Und die Erwartung, am nächsten Tag wieder am Schreibtisch zu sitzen, als wäre nichts gewesen ... ich weiß nicht: einfach Mal probieren, erst Mittag zu kommen.


Ich werde versuchen die Stunden geltend zu machen. Entweder gehe ich früher oder komme erst mittags, aber ich befürchte ich mein Chef wird mir bei sowas irgendwann einen strick draus drehen, da ich verkürzen will und er es absegnen muss..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Es gibt ein Sanktionsverbot, wenn einer nur seine Rechte wahrnimmt oder einfordert.
Schikane ist freilich ein anderes Thema. Nur kann ich aus meiner Erfahrung sagen, dass Duckmäusertum nicht honoriert wird - im Gegenteil. Beherzt und freundlich im Ton, das ist die Marschroute.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nivolt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu diesen Arbeitszeiten in Zusammenhang mit Deiner Ausbildung haben sich meine Vorredner genügend ausgelassen.
Vielleicht solltest Du Deinen Chef - vorsichtig - darauf aufmerksam machen, daß Du auf einer Dienstreise natürlich über die BG versichert bist. Und die BG kann bei Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit einer derart eklataten Überschreitung der Arbeitszeit sehr empfindlich reagieren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.049 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen