Überstunden und Freizeitausgleich

4. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
thunderwave
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden und Freizeitausgleich

Hallo, mein Dad (AN) hat einen Tarifvertrag von 1992 bei der Post (Postbote). Leider finden wir den Arbeitsvertrag nicht, aber die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden, also 7,7 pro Tag. Und Überstunden bekommt AN nicht bezahlt, wegen festem Gehalt.

Der Status ist so, dass es beim AN seit Jahren zur Regel geworden ist, bis zu 9 Stunden zu arbeiten. Manchmal briht AN die Arbeit wegen körperliche Erschöpfung ab. Seine 7,7 Stunden macht AN aber immer. Dem AG gefällt dies überhaupt nicht und er sagt dem AN er müsse aber diese Überstunden leisten, weil es mal mehr Post, mal weniger gibt (weniger tritt so gut wie nie auf).

1a) Ich habe gelesen, dass die Überstunden explizit vom AG angeordnet werden müssen (Wikipedia: "wenn der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat")
Muss die Anordnung schriftlich erfolgen, und kann verlangt werden, dass es einen gewissen Zetiraum voraus erfolgen soll?

1b) Kann der AN nach 7,7 Stunden die Arbeit beenden, wenn er keine ordnungsgemäße (schriftliche?) Anordnung von Überstunden vom AG gemacht worden ist?

2) Besteht für den AN ein Anspruch auf einen Freizeitausgleich (der Überstunden), wenn die Überstunden nicht bezahlt werden. Also auch wenn nichts von Freizeitausgleich im Arbeitsvertrag steht?

4) Mich persönlich interessiert es als AN auch, ich habe vor kurzem auch einen Arbeitsvertrag bekommen, wodrin steht, dass sämtliche Mehr- oder Überarbeit durch das feste Bruttogehalt abgegolten sind. Habe im Internet gelesen, das es unwirksam ist, wegen mangelnder Transparenz.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!


-- Editiert thunderwave am 04.03.2012 12:40

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5 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vielleicht wäre es mal sinnvoll, den Arbeitsvertrag zu finden? Da steht nämlich genau drinnen, was gefordert ist. Oder beim Arbeitgeber eine Fotokopie anfordern? Das wäre so der Einstieg. Dann in den laufenden Tarifvertrag schauen.

Noch ein Hinweis: Pausen sind keine Arbeitszeit. Und einfach Arbeit abbrechen, das halte ich für arbeitsrechtlich sehr bedenklich.

wirdwerden

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#2
 Von 
thunderwave
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich bin schon dabei den Vertrag zu suchen. Aber angenommen da steht drin, Überstunden
"In den laufenden Tarifvertrag schauen". Ich finde im Internet den Tarifvertrag nicht, nur Berichte bei verdi über Änderungen, neue Anforderungen und so, nichts konkretes.

Das das ist und mineme Dad klar mit den Pausen. Ab 6 Stunden 30 Min, bei 9 Stunden nochmal 15 Min drauf.

Das mit dem Abbrechen ist so ne Sache, hört sich schlimm an, aber es geht manchmal (wenn es sehr viele Sendungen gibt) einfach nicht anders. Mein Dad ist nicht der einzige der abbricht.

Der AN hat vor zwei Monaten dem AG gesagt, zeig mir den Vertrag, wo ich zugestimmt habe, dass ich bereit bin jeden Tag 10 Stunden zu arbeiten. Nach 2 Monaten hat der AG hat dem AN zwei Seiten zugeschickt, wobei nicht klar ist, ob es sich dabei wirklich um den Tarifvertrag vom AN handelt.
$22 MTV-DP AG:
Arbeitszeit
(4) Die tägliche Arbeiszeit der Arbeitnehmer beträgt bis zu 8 Stunden. Sie kann auf 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb eines Zeitraums von zusammenhängend 6 Monaten bzw. in der Zustellung 12 Monaten im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. In vollkontinuierlichen Schichtbetrieben kann die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen auf bis zu 12 Stunden verlängert wert, wenn dadurch zusätzliche freie Schichten an Sonn- und Feiertragen erreicht werden.

Zu Abs. 4
Jede Arbeitszeit, die über 8 Stunden hinausgeht, muss innerhalb des Ausgleichszeitraums durch eine entsprechend kürzere Arbeitszeit an einem anderen Werktag ausgeglichen werden. Der Ausgleichzeitraum kann der Arbeitszeitverlängerung sowohl vorausgehen als auch nachfolgen
...
Bei der Ermittlung der Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit bleiben Ruhepausen von zusammenhängend mindestens 15 Minuten unberücksichtigt.

Das heißt doch, dass der der AN auf jeden Fall Anspruch auf Freizeitausgleich hat, oder nicht?

-- Editiert thunderwave am 04.03.2012 13:47

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nochmals: ohne Vertrag kann man gar nichts sagen. Wirklich nicht. Die Personalabteilung hat das Teil doch auch. Ist doch kein Problem.

wirdwerden

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der Betriebsrat müßte die Antworten auf die Fragen Ihres Vaters kennen.

Den § aus dem MTV würde ich genauso interpretieren wie Sie.

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#5
 Von 
thunderwave
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben den Arbeitsvertrage gefunden! Es ist nur eine einseitige beschriebenes DIN A4 Blatt.
Dort steht, es ist ein Arbeitsvertrage zwischen AN und AG als vollbeschäftigter Arbeiter. Es gilt der "Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost (TV Arb)" und die sonstigen Tarifverträge für die Arbeiter der Deutschen Pundestpost.
Und dann steht da noch die Vergütungsgruppe, mehr nicht!

Somit ist es wohl eindeutig mit dem Freizeitausgleich.

Nun ist die Frage: wie sieht eine gültige Anordnung von Überstunden aus? Zählt es, wenn es mündlich erfolgt? oder muss es schriftlich sein? Siehe Fragen im ersten Beitrag.

Mir ist noch ein Satz aus dem MTV aufgefallen, der direkt auf den bereits erwähnten Satz

quote:
Bei der Ermittlung der Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit bleiben Ruhepausen von zusammenhängend mindestens 15 Minuten unberücksichtigt.

folgt:

"Dabei ist es unter arbeitszeitschutzrechtlichen Asprekten unerheblich, ob diese Ruhepausen auf Grund besonderer postalischer Bestimmungen auf die zu vergütende Arbeiszeit angerechnet werden dürfen oder nicht."

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-- Editiert thunderwave am 04.03.2012 14:39

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