Hallo,
habe mal ein Frage bezüglich Überstunden.
Seit 8 Jahren arbeite ich in Teilzeit (15 Stunden die Woche ) als kaufm. Angestellte ( Alter 59 ) in einem Betrieb.
Einen Arbeitsvertrag habe ich nicht.
Erforderliche Überstunden
( wegen Urlaub oder Krankheit ) meines Kollegen wurden bisher die Überstunden bezahlt oder abgefeiert.
Nun will der Chef uns einen Arbeitsvertrag mit einem folgenden Passus vorlegen:
Erforderlich Überstunden sind bis 8 Stunden mit dem mtl. Gehalt abgegolten ( Gehalt = 1.300,- brutto )
Muss ich diesen Vertrag unterschreiben ?
Was ist wenn ich ihn nicht unterschreibe?
Danke für Eure Meinungen
Überstunden neuer Arbeitsvertrag
10. November 2016
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Frage vom 10. November 2016 | 14:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden neuer Arbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 10. November 2016 | 14:37
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
ZitatMuss ich diesen Vertrag unterschreiben ? :
Nein.
ZitatWas ist wenn ich ihn nicht unterschreibe? :
Dann gelten die alten Bedingungen.
Evtl. versucht dein Chef dich dann mittels Änderungskündigung los zu werden, die kann man dann gerichtlich überprüfen lassen.
#2
Antwort vom 11. November 2016 | 12:00
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Mir fällt auch gerade überhaupt kein Grund ein, weshalb Sie eine Kürzung Ihres Gehalts akzeptieren sollten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. November 2016 | 12:00
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Mir fällt auch gerade überhaupt kein Grund ein, weshalb Sie eine Kürzung Ihres Gehalts akzeptieren sollten.
#4
Antwort vom 11. November 2016 | 12:00
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Mir fällt auch gerade überhaupt kein Grund ein, weshalb Sie eine Kürzung Ihres Gehalts akzeptieren sollten.
#5
Antwort vom 11. November 2016 | 12:30
Von
Status: Lehrling (1242 Beiträge, 322x hilfreich)
ZitatEvtl. versucht dein Chef dich dann mittels Änderungskündigung los zu werden, die kann man dann gerichtlich überprüfen lassen. :
Sicherheitshalber sei darauf hingewiesen, dass eine gerichtliche Ueberpruefung einer Aenderungskuendigung (gemeint ist eine Kuendigungsschutzklage) nur dann einen Sinn macht, wenn der Betrieb mehr als 10 Vollzeitkraefte beschaeftigt (Teilzeitler zaehlen anteilig). Sind dort hingegen nicht mehr als 10 Vollzeitkraefte beschaeftigt, wird sich gegen eine eventuelle Aenderungskuendigung nicht viel machen lassen.
#6
Antwort vom 11. November 2016 | 16:07
Von
Status: Gelehrter (10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatNun will der Chef uns einen Arbeitsvertrag mit einem folgenden Passus vorlegen: :
Erforderlich Überstunden sind bis 8 Stunden mit dem mtl. Gehalt abgegolten ( Gehalt = 1.300,- brutto )
Kann man so unterschreiben, dann sollte nur das Gehalt auf 1473,33 € angepasst werden.
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