Überstunden für Lau? Sonn+Feiertags ohne Zuschlag?

22. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Paul-Nu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden für Lau? Sonn+Feiertags ohne Zuschlag?

Hallo Leute,

ich bin mehr und mehr unzufrieden mit meinem Arbeitgeber, denn ich fühle mich ungerecht behandelt. Besser gesagt alle in unserer Firma fühlen sich ausgebeutet.

Nun die Frage wie rechtens ist das Ganze noch??? Könnt Ihr mir da bitte helfen und vielleicht auch Gesetze dazu nennen?

Ich arbeite in einer Appartementvermittelungsfirma in Mecklenburg-Vorpommern.


Mein Anliegen:

1. Wir arbeiten alle gut 10 Überstunden im Monate raus, die sammeln sich schnell am Wochenende (Samstags) wo man einige Tage zwischen 8 bis 19 - 20 Uhr durcharbeitet (Mittagspause kann man auf Grund des Stresses vergessen). Einen Monat kam ich gar auf 25 Überstunden und im Endeffekt sind sie für Lau! Wir sollen/dürfen sie nicht aufschreiben, es gibt keine Vergütung und erstrecht keine Abbummelung dafür. Ich erhielt sogar einmal die Antwort von meinem Chef: "Überstunden schenkt man seinen Arbeitgeber!"

2. Wir Angestellten arbeiten sogar Sonntags, Weihnachten, Ostern ... sprich an allen allen Feiertagen und jeden zweiten Sonntag. Auch dafür erhalten wir nur einen 1 zu 1 ausgleich, sprich für einen Weihnachtsfeiertag gibts dann irgendwann mal einen z.B. Mittwoch frei.

3. Abwechselnd müssen wir ca. 1 Woche im Monat ein Diensthandy mit uns führen! Dieses ist 24 Stunden am Tag erreichbar. Unsere Gäste können sich dort mit Problemen was auch immer melden, die Nummer wird jedem Gast bei Anreise gegeben. Für diese Art "Bereitschaftsdienst" erhalten wir ebenfalls nichts! Nicht einmal ein danke schön!

Nun bitte ich euch so sehr mir zu helfen, meinem AG Fakten auf dem Tisch zu legen, wenn welche vorhanden sind. Könnt ihr mir helfen?????????????

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Was steht denn zur Arbeitszeit genau (!) in deinem Arbeitsvertrag?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paul-Nu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
also klassischer Arbeitsvertrag mit 40h / Woche und 24 Urlaubstage.
Zu den genannten Punkte ist nichts aufgeführt/erwähnt.

Es muss einfach akzeptiert werden so zu sagen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

1. Die Ableistung von Überstunden muß aufgrund des Arbeits- oder Tarifvertrags zulässig sein. Ist dazu nichts vereinbart, muß ein Arbeitnehmer keine Überstunden machen.
Ich hoffe doch sehr, dass Sie Ihre Stunden genau aufgeschrieben haben, die Bezahlung ist einklagbar. Die Antwort des Chefs ist: :bang:

8.00 bis 19 oder 20 Uhr arbeiten ist rechtswidrig (§3 ArbZG )

2.
ArbZG
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
Mögliche Ausnahmen finden Sie im Gesetz.

3. Da von Rufbereitschaft offensichtlich nichts im Vertrag steht, muß die auch keiner leisten. Und wenn der AG das gerne hat, soll er bezahlen.

http://www.rechtslexikon-online.de/Rufbereitschaft.html :
"Der Arbeitnehmer ist zur Leistung einer Rufbereitschaft nur verpflichtet, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart worden ist."

Dieser Arbeitgeber regiert nach Gutsherrenart. Das wird er mutmaßlich nicht ändern, auch wenn er gerichtlich zu einigen Änderungen gezwungen werden könnte. Dennoch ist eine berufliche Neuorientierung zu empfehlen, die Zusammenarbeit wird wohl kaum besser werden.

-- Editiert am 22.06.2010 18:59

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.223 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen