Hallo zusammen,
ich habe eine für mich sehr wichtige Frage.
Ich bin derzeit bei der Firma Kelly Services als Zeitarbeiter angestellt. Da in meinem Einsatzbetrieb sehr viel los ist, mache ich fast täglich Überstunden. Derzeit habe ich einen 38-Stunden Vertrag, wobei alle Überstunden automatisch auf mein Zeitkonto gehen.
Als ich nun darum gebeten habe, meine Überstunden in Geld auszuzahlen, wurde ich von der Lohnbuchhaltung informiert, dass dies generell möglich ist, jedoch stets eine "Reserve" von 30 Plus-Stunden auf dem Zeitkonto stehen bleiben muss. Quasi für Notfälle, wenn ich einmal nicht bei einer Firma eingesetzt werden kann und somit keine Minus-Stunden für mich anfallen.
Jedoch steht von dieser Regelung überhaupt nichts in meinen Arbeitsvertrag. Dieser beruht auf dem Manteltarifvertrag für Zeitarbeit (http://www.dgb.de/themen/tarifpolitik/zeitarbeit/index.htm). Auch in diesem wird auf diese Regelung nicht eingegangen.
Nun meine Frage: Ist dies rechtens?
Ich verstehe sowieso nicht, warum im Falle eines "Nicht-Einsatzes" auf meinem Zeitkonto Minus-Stunden anfallen können. Muss dieses Risiko nicht die Zeitarbeitsfirma tragen?
Interresant ist dabei, dass bei Freizeitentnahme die Überstunden bis auf Null aufgebraucht werden können (O-Ton der zuständigen Lohnbuchhaltung.)
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie soll ich mich am besten verhalten?
Viele Grüße
Anna
Überstunden bei Zeitarbeit - Zwangs-Reserve auf Zeitkonto rechtens?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
.. das erste wäre, dass du dir den tv anschaust - sollte im betrieb aufliegen.
Den Tarifvertrag habe ich mir - wie bereits geschrieben - angeschaut. Dort wird nicht auf diese Thematik eingegangen.
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... also die erste frage: geben der av oder der tv überhaupt mehrarbeit her? eher ja als nein, vermute ich. wenn ja, sind betriebliche regelungen über den umgang damit möglich. eine br wird die firma wiederum nicht haben, so dass der Ag frei ist, eigene regelungen in kraft zu setzen.
19. Plus- und Minusstunden
Mehrarbeitsstunden, über die regelmäßige monatliche Arbeitszeit hinaus, werden als Plusstunden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
Minusstunden werden vom Arbeitszeitkonto abgezogen, wenn der Arbeitnehmer weniger als die regelmäßige Arbeitszeit pro Monat gearbeitet hat.
Für Tage, an denen kein Einsatz bei einem Entleiher erfolgt, wird der regelmäßige tägliche Arbeitslohn gezahlt (z.B. für 7 Stunden bei 35h/Woche), ohne dass dafür Minusstunden auf das Zeitkonto übertragen werden.
Grundlage dafür ist § 11 Abs. 4 Satz 2
und 3 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung welches den § 615 Satz 1 BGB
für Leiharbeitsverhältnisse bestätigt. Die verbreitete Praxis, für Tage des Nichteinsatzes Stunden vom Arbeitszeitkonto des Leiharbeitsnehmers abzuziehen ist illegal, da das Recht auf Vergütung nicht durch Arbeits- oder Tarifverträge eingeschränkt werden darf.
Für Tage des Freizeitausgleiches während des Einsatzes bei einem Entleiher werden Minusstunden in das Arbeitszeitkonto eingestellt.
Ein Verstoß gegen die Lohnfortzahlungspflicht (Urlaub, Krankheit, Feiertage) stellt einen sog. Versagungstatbestand dar (siehe gesetzliche Grundlagen) und kann nach einer Anzeige beim Landesarbeitsamt ggf. zum Entzug der Erlaubnis führen.
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@ecdy200,
es wäre nett, wenn Sie in Zukunft keine drei Jahre alten Threads ausbuddeln, um diese zu beantworten.
Und bitte in einer Antwort die Quelle des Textes angeben.
-- Editiert hamburgerin01 am 18.01.2012 19:54
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