Hallo,
folgende Situation:
-kleines Unternehmen (1 Geschäftsführer, 4 Angestellte) aus dem Consulting-Bereich
-Gehalt der Angestellten setzt sich aus einem Fixum und Provision bei erfolgreichem Vertragsabschluss zusammen
-bei normaler Lohnzahlung ist man innerhalb der nächsten 2 Monate zahlungsunfähig
Geschäftsführer beantragt Kurzarbeit (40%),die auch genehmigt wird, und stellt den Angestellten frei, freiwillig,d.h. natürlich auch ohne Bezahlung, mehr zu arbeiten. Da Geld nur bei erfolgreichem Vertragsabschluss reinkommt, steigt die Chance sich finanziell zu erholen, je mehr Aufträge man bearbeitet.
Die Angestellten stellen fest, dass in 40% der regulären Arbeitszeit (hier 16h/Woche) nur ein Bruchteil der anfallenden Arbeiten erledigt werden kann. Zudem legt der GF fest,dass bestimmte Dinge gewährleistet sein müssen, was ebenfalls in 16 Stunden nicht machbar ist. Folge: alle Angestellten liegen wieder bei 100%, also 40 Stunden. Zusätzlich fällt jetzt eine Angestellte krankheitsbedingt aus. Eine Kollegin muss die Aufgaben vertretungsweise übernehmen, was in der Folge zu noch mehr Arbeitsstunden führt. Da die kranke Kollegin bei Genesung im Anschluss an die Krankschreibung noch 3 Wochen in den Urlaub geht, ist davon auszugehen,dass sich noch mehr Stunden ansammeln.
Fragen:
1.Ist eine freiwillige Mehrarbeit ohne Bezahlung bei Kurzarbeit überhaupt legal?
2.Wie ist die Vertretung einer kranken Kollegin bzw. der Mehraufwand bei Kurzarbeit geregelt?
Vielen Dank für die Hilfe!
"Überstunden" bei Kurzarbeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
Kurzarbeit gibt es nur, wenn nicht genügend Arbeit vorhanden ist. Insofern passt alleine schon die Tatsache, dass zur Erledigung der anfallenden Arbeiten voll gearbeitet werden muss, nicht zum Bezug von KUG. Arbeitgebern, die sich auf solche Art und Weise öffentliche Leistungen erschleichen, steht oft finanziell das Wasser bis zum Hals ... ich würde mich nach einem neuen Job umsehen.
Nein, freiwillige Mehrarbeit (ohne Dokumentation/Bezahlung) ist nicht zulässig, sofern dadurch die Mindestausfallzeiten unterschritten werden. Vertretungen sind da nicht explizit geregelt, ergeben sich aber durch die Mindestausfallzeiten.
Das Thema ist zu komplex, um hier alles darzulegen. Ausführliche informationen finden sich in den Merkblättern 8a und 8b der Arbeitsagentur.
Guten Morgen,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.So in etwa hatte ich mir das schon gedacht.Allerdings war ich mir nicht sicher,ob es nicht doch eine Ausnahmeregelung gibt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
1. Leichenfledderei ist hier nicht gerne gesehen
2. Eigenes Problem = eigener Beitrag
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten