Überstunden auszahlen

22. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
nana1102
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden auszahlen

Hallo,

mein befristeter Arbeitsvertrag ist mit dem 01.05.2018 beendet.

Der erste Arbeitstag war der 02.11.2017

Im Arbeitsvertrag heisst es: das Arbeitsverhältnis ist auf 6 Monate befristet und endet automatisch. Der Arbeitgeber nahm zu erst an, dass der letzte Arbeitstag der 30.04. sei und so strich er mir 2 Urlaubstage, weil der November kein voller Arbeitsmonat war. Doch mit dem 01.05. kommt wieder ein voller Arbeitsmonat zustande.

Kommen Überstunden und diese zwei zusätzlichen Urlaubstage nachträglich zur Auszahlung, weil ich vom 24.4. bis 01.05. krank geschrieben war?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

//// Kommen Überstunden und diese zwei zusätzlichen Urlaubstage nachträglich ....

Hast du denn die falsche Abrechnung schon reklamiert?
Betroffen sein können ja nur die Urlaubstage - an den Überstunden kann sich ja nichts geändert haben.

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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

In meinem Kalender hat der April nur 30 Tage; ob also der 30.04. oder der 01.05. der letzte Arbeitstag war, sollte doch nun völlig irrelavant sein für die Frage, ob Du im April voll gearbeitet hast oder nicht.

Der AG ist korrekt der Ansicht, dass der November und der Mai jeweils nicht voll gearbeitet wurden und deshalb für die Urlaubsberechnung NICHT angerechnet werden.

Falls Du meinst, dass der 1.5. sozusagen den 1.11. "ausgleicht": Dem ist nicht so.

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Achja: und nur der Vollständigkeit halber, weil der 1.11. nicht überall ein regulärer Arbeitstag ist: Hat Dein Vertrag zum 1.11. begonnen und der 2.11. war wegen Allerheiligen Dein erster Arbeitstag, oder steht im Arbeitsvertrag als Beginn der 2.11. drin?

Falls ersteres: Urlaubsanspruch für November. Falls zweiteres: nicht.

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