Überstunden am Wochenende

15. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.04.2010 22:59:05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden am Wochenende

Hallo miteinander! Ich habe gleich mehrere Fragen an euch.

Ich arbeite in der Metallindustrie, unsere Firma ist keinem Verband angeschlossen und es gibt auch keinen Betriebsrat.
Zu meinen Aufgaben gehört es, eine Werkzeugmaschine zu überwachen die sehr lange Laufzeiten hat. (Bis zu mehreren Tagen)
Mein Arbeitgeber hatte die glänzende Idee eine Webcam zu installieren, so das ich von zu Hause aus sehen kann ob die Maschine arbeitet.
Ich muß nicht immer sofort hinfahren, es kommt nur darauf an, das die Maschine am nächsten morgen bzw am Montag fertig ist. Dafür soll ich die Arbeitszeit plus jeweils eine halbe stunde gutgeschrieben bekommen, die ich dann zu anderer Zeit abbauen kann.
Der Zeitaufwand ist extrem unterschiedlich und kann von 5 Minuten bis zu mehreren Stunden betragen.
Je nach Auftrag war ich schon bis zu 8 Mal am Wochenende zwischen 7 und 23 Uhr dort. Auf die Stunden bin ich nicht angewiesen da ich schon ein ordentliches Stundenkonto habe aber meine Fahrtkosten fallen trotzdem an und wenn man Samstags und Sonntags morgens mittags und abends zur Arbeit muß ist man doch ziemlich eingeschränkt.

Nun meine Fragen: Wie wird so etwas üblicherweise geregelt? Ist das Bereitschaftsdienst? Darf ich überhaupt in diesen Zeiten arbeiten? Wie wird so etwas vergütet? Ist mein Arbeitsweg bei mehreren Fahrten täglich versichert ?

vielen Dank im voraus

der Schrau Bär



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

http://www.arbeitsratgeber.com/bereitschaftsdienst_0035.html

Das ist Bereitschaftsdienst. Wenn der nicht vertraglich vereinbart ist, dann müssen Sie auch keinen Bereitschaftsdienst leisten.

Ich würde dem Arbeitgeber sagen, dass ich dem Internet-Provider gekündigt habe und es wohl einige Zeit dauert, bis ich wieder per Computer erreichbar bin.
Sie sind ja keinesfalls verpflichtet, den Unsinn mitzumachen.



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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

-- Editiert am 16.03.2010 08:01

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#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
Mein Arbeitgeber hatte die glänzende Idee eine Webcam zu installieren, so das ich von zu Hause aus sehen kann ob die Maschine arbeitet.
Ich muß nicht immer sofort hinfahren, es kommt nur darauf an, das die Maschine am nächsten morgen bzw am Montag fertig ist. Dafür soll ich die Arbeitszeit plus jeweils eine halbe stunde gutgeschrieben bekommen, die ich dann zu anderer Zeit abbauen kann.


Ich gehe davon aus, dass die von Dir beschriebene Regelung nur an den Wochenenden gilt und Du in der Woche ganz normal neben Deiner Dreh- oder Bohrbank stehst.

Eigentlich finde ich die Idee gar nicht so schlecht. Funktioniert aber wahrscheinlich nur, wenn Du nicht so weit von der Firma weg wohnst, sodass Du hinfahren kannst, wenn mal ein Span querliegt.

quote:
Wie wird so etwas üblicherweise geregelt? Ist das Bereitschaftsdienst? Darf ich überhaupt in diesen Zeiten arbeiten? Wie wird so etwas vergütet? Ist mein Arbeitsweg bei mehreren Fahrten täglich versichert ?

Üblicherweise wird das so geregelt, dass die Maschinen Freitags so weit gerüstet sind, dass am Wochenende Studenten dran stehen, die sich über das Geld freuen. Hab ich im Studium z.B. gemacht.
Bereitschaftszeiten sind Zeiten, in denen Du Dich zur Verfügung halten musst, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen und in denen in der Regel die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen.
Bereitschaftszeiten werden nur zur Hälfte als Arbeitszeit angerechnet. Wenn du also das ganze WE, 48 Stunden, Bereitschaft hast, dann sind das 24 Stunden Arbeitszeit.
Die Summe aus Vollarbeitszeiten und Bereitschaftszeiten darf durschnittlich im Jahr 48 Std. pro Woche nicht überschreiten.
Die Vergütung in Freitzeit ist okay, Dein Arbeitsweg ist versichert.
Zu Deiner eigenen Sicherheit würde ich aber den AG bitten, die Bereitschaftszeiten schriftlich -und sei es in einem Plan- zu erfassen, falls mal etwas passiert. Du kannst ja auch mal in der Halle ausrutschen oder von der Polizei gefragt werden, was Du Sonntag nachts auf dem Firmengelände zu suchen hast.

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"Lukas 7,23"

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

mir scheint das ein zwischending zwischen bereitschaftsdienst und rufbereitschaft zu sein. bereitschaftsdienst zeichnet sich dadurch aus, dass der AG den ort deines aufenthalts bestimmt. rufbereitschaft erfordert erreichbarkeit daheim plus baldiges erscheinen im fall des falles. allerdings scheint es so, dass du quasi selbst via webcam entscheidest, ob du eingreifen musst, so dass du mehr oder minder permanent ein auge auf die maschine haben musst, selbst wenn du daheim bist. somit null chance auf wirkliche freizeit und eigene zeitgestaltung.
in beiden fällen ist fraglos der tatsächliche einsatz tatsächlich arbeitszeit. beides muss auch angeordnet werden, eine aufwandsentschädigung sollte auch obligatorisch sein, selbst wenn du nicht eingreifen musst. die grenzfrage wird sein, über welche zeiten du dafür beauftragt/verplant wirst - 52 wochenenden im jahr wird wohl nicht rechtens sein.



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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
guest-12305.04.2010 22:59:05
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank bis hierher, ihr habt mir schon ein gutes Stück weitergeholfen. :)
Das Zauberwort war Rufbereitschaft! I ch bin gespannt, wie mein Chef das sieht . In der Woche muß ich auch gelegentlich noch mal los, das gäbe dann sicher auch Probleme mit den Ruhezeiten. Es ist wohl ein bisschen komplizierter als ich selber gedacht habe.



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