Überstunden abfeiern oder habe ich kein Recht dazu sie auszugleichen?

27. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
FörmchenD
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)
Überstunden abfeiern oder habe ich kein Recht dazu sie auszugleichen?

Hall!

Ich habe mal eine Frage:
Wenn im Arbeitsvertrag steht „Sollten Überstunden anfallen sind 10 Std schon mit im Gehalt enthalten!“

Was ist aber wenn ich montags zwei Überstunden mache und sie z.B Di theoretisch wieder abfeiern könnte oder auch eine Woche später! So das ich am Monatsende +/- 0 nach Hause gehe.

Darf ich die zwei Std abfeiern oder habe ich kein Recht dazu sie auszugleichen???

Danke im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Sollten Überstunden anfallen sind 10 Std schon mit im Gehalt enthalten!


Hallo Förmchen, und das steht wirklich ganz genau so wortwörtlich im Vertrag?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

...und wenn es eben genau so (oder sinngemäß) im Arbeitsvertrag steht, dann ist da definitv nichts zum abfeiern übrig, was unter 10 Stunden im Monat anfällt. Das haben Sie selber vertraglich mit dem AG vereinbart.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Nun ja, theoretisch schon, aber da steht ja nicht mal für welchen Zeitraum diese Sache mit den 10 h gilt.

0x Hilfreiche Antwort

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