Überstunden abfeiern - Kann AG Widerspruch einlegen?

27. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mücke Online
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden abfeiern - Kann AG Widerspruch einlegen?

Hallo,
kurz und schmerzlos. Arbeitsverhältnis wird von mir gekündigt. Möchte Restarbeitszeit über 1,5 Montae mit Resturlaub und Restüberstunden vollends ausgleichen. Kann AG widerspruch einlegen? Wenn ja, schriftlich oder mündlich und ist er mir dann verpflichtet diese auszubezahlen??

danke für eure hilfe,
mücke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

kurz und schmerzlos:

der AG kann dich bis zum letzten Tag arbeiten lassen.

Also Urlaub einreichen, ebenso Überstunden zum Abfeiern. Wenn er dir dies nicht gewährt oder arbeitstechnisch nicht gewähren kann, muss er das beides finanziell vergüten!

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#2
 Von 
Mücke Online
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt, ich rede mit ihm mündlich drüber. Wenn es nicht geht muss er mir dies begründen und schriftlich geben warum er mich bis zum letzten Tag arbeiten läßt. Und meine urlaubstage und Überstunden anerkennen. Schriftlich! Ich hab ihm somit alle Möglichkeiten gelassen und kann dann kündigen????

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
Ich hab ihm somit alle Möglichkeiten gelassen und kann dann kündigen????


Du hast doch schon gekündigt? Oder? Wenn ja, Urlaub und die Freizeit für Überstunden wie üblich einreichen, wenn er dir die nicht gewährt, nach dem Ende der Kündigungsfrist finanziell [schriftlich] geltend machen!

Wenn er *bockt*, klagen!




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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mücke Online
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich steh kurz vor der Kündigung.
Kündigungsfrist 4wochen.
Resturlaub 12 Tage. Überstunden 220 St.
Wenn ich die abfeiern könnte wäre ich fast bei 2 Monaten.

Kündige ich jetzt wäre ich regulär Dezember weg. Und alles was darüber hinaus geht muss er bezahlen????

Ich habe Festgehalt und die Überstunden würden dann bei ner Kündigung alle wegfallen.

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#5
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Den Urlaub darf er Dir nur verweigern, wen die Firma wegen Deines wegbleibens Pleite machen würde.

Alles was nicht mehr an Freizaeit genommen werden kann, muß ausgezahlt werden.

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