Überstunden Voll- und Teilzeitkräfte

11. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
AnnaLotta
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden Voll- und Teilzeitkräfte

Hallo,

ich arbeite in einem Betrieb mit weniger als 10 Arbeitnehmern, der auch samstags geöffnet hat, allerdings nur für vier statt acht Stunden wie an den anderen Tagen. Wenn Vollzeitkräfte die Samstagsschicht übernehmen, bekommen sie dafür einen ganzen Arbeitstag, also 8 Stunden gutgeschrieben und Teilzeitkräfte nur vier Stunden. Begründung der Chefs: Tag ist Tag, und wenn eine Vollzeitkraft einen Tag (Samstag) arbeitet, bekommt sie dafür einen anderen Tag (Montag etc..) frei. Und Teilzeitkräfte genauso.
Teilzeitkräfte bekämen ja schließlich auch 8 Stunden Urlaub an einem Urlaubstag....
Das entbehrt doch wohl jeder rechtlichen Grundlage, oder? Warum soll eine Stunde, die eine nicht höher qualifizierte Vollzeitkraft leistet, mehr wert sein als die einer Teilzeitkraft. Man könnte das auch Diskriminierung nennen...
Zum einen kann nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit als Überstunden gutgeschrieben werden, und zum anderen hat eine Teilzeitkraft mit einer 5-Tage-Woche den gleichen Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft, auch wenn ihr Arbeitstag nur z.B. 6 statt 8 Stunden hat.

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-- Editiert AnnaLotta am 11.03.2014 16:47

-- Editiert AnnaLotta am 11.03.2014 16:48

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1 Antwort
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Schwierige Sache. Zu verstehen ist deine Position wohl, doch dürfte hier zum Zuge kommen, dass ein Arbeitgeber wohl jedermann was Gutes tun darf, aber niemanden schlechterstellen kann. Solange also du vertragsgemäß behandelt wirst, gibt es vermutlich keine Handhabe, Besserstellung zu verlangen.

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