Hallo zusammen,
die Firma XY hat noch bis März 2011 Kurzarbeit angemeldet, fährt diese jedoch zu 0% (wöchentliche Entscheidung der Geschäftsführung, zu welchem Grad Kurzarbeit ausgeführt wird).
Ist ein Arbeitnehmer zu Überstünden bzw. zu (unbezahlter, weil "mit dem Gehalt abgegoltener") Mehrarbeit verpflichtet, wenn der Arbeitsgeber dies anordnet, oder wird dies unter dem Vorzeichen KURZARBEIT (auch wenn 0%) ausgeschlossen?
Dank & Gruß
Lichtgestalt
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Überstunden / Kurzarbeit
9. Oktober 2010
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Frage vom 9. Oktober 2010 | 18:15
Von
Status: Schüler (424 Beiträge, 202x hilfreich)
Überstunden / Kurzarbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2010 | 18:34
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Sollten Sie aufgrund von Kurzarbeit weniger Lohn + Ihr AG v.d. Arbeitsagentur Zahlungen erhalten, wäre dies Betrug (sowohl Ihnen als auch der Arbeitsagentur gegenüber).
Dies sollten Sie dann auch der Arbietsagentur melden.
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