Übernahme nach der Ausbildung Verbindlich?

6. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
zebbl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme nach der Ausbildung Verbindlich?

Hallo,
ich habe eine von meinem Arbeitgeber eine Brief erhalten zur Übernahme nach der Ausbildung. Im Brief steht ich soll doch bitte verbindlich zusagen mit einer Unterschrift. Wenn ich dort unterschreibe aber doch lieber etwas anderes machen will ist diese unterschrift verbindlich oder bin ich erst durch das unterschreiben eines Arbeitsvertrages an die weiterbeschäftigung gebunden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Üblicherweise ist man an Unterschriften gebunden, wenn man etwas verbindlich zusagt.
Aber hier fällt mir gerade gar kein Grund ein, überhaupt so etwas zu unterschreiben. :sweat:
Du weißt ja nicht mal, wie viel der Chef dir zahlen will und ob dir die sonstigen Bedingungen, die einen Arbeitsvertrag ausmachen werden, gefallen oder nicht. Auf der Grundlage sagt man doch nicht zu.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)

Das ist schon eine Merkwürdigkeit: hier will der AG absichern, dass du bleibst. Er verlangt verbindliche Zusicherung - aber einein AV gibt er dir noch nicht. Frage also, was diese Zusage bedeutet - irgendwas Ungefähres zwischen Bindung einerseits, aber d/noch keine Vertrag andererseits. Vielleicht fragst du euren BR, sofern vorhanden, oder den für die Azubis Zuständigen in eurem Betrieb.
Zwischenlösung: Falls du vorhast zu bleiben, ändere doch das Schreiben ab und nenne es 'ernsthafte Absichtserklärung' oder so, dann bist du auf alle Fälle freier als mit 'verbindlicher Zusage'.

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#3
 Von 
zebbl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So dachte ich mir das auch. Mir wurde vom Amtsleiter gesagt das läuft noch drüben beim Personalamt durch. Und im Brief steht ich werde in kürze einen entsprechenden Arbeitsvertrag erhalten sobald meine Stelle feststeht. Ich meine mal irgendwo was gehört zu haben das doe Zusage schriftl. für den Arbeitgeber verbindlich ist, ich aber jederzeit noch abspringen kann (trotz unterschrift). Da wie bereits erwähnt kein konkreter Vertrag vorliegt.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Selbst wenn es verbindlich ist bist Du nicht gehindert zu kündigen.

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