Übernahme der Kosten eines Autounfalls während der Arbeitszeit.

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
rrox
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Übernahme der Kosten eines Autounfalls während der Arbeitszeit.

Guten Abend,

Vor kurzen habe ich während der Arbeitszeit den Firmenwagen nach dem Ausladen umgeparkt, um nicht im Parkverbot zu stehen. Dabei habe ich einem (im Parkverbot stehendem) Auto einen Spiegel abgefahren.
Nun möchte mein Arbeitgeber den Unfall nicht über die Versicherung laufen lassen, da er sonst hochgestuft wird und verlangt von mir die hälfte der Kosten zu tragen, da ich ja schließlich Schuld sei am Unfall. Er würde aus Kulanz den Rest auf sich nehmen.

Auch, wenn ich den Betrag um den es geht wohl stemmen könnte, frage ich mich, ob das alles so seine Richtigkeit hat.

Mir kommt das ganze merkwürdig vor, denn sollte er hierbei im Recht sein, werde ich mich in Zukunft in kein Firmenauto mehr setzen.

Vielleicht kann mir ja Jemand sagen, ob ich in der Annahme falsch liege, dass solche Unfälle (wie in meinem Fall beschrieben) 1. versichert sein sollten und 2. nicht zu kosten des Arbeitnehmers gehen.

Vielen Dank im Voraus.



ps.: Die "Schuldfrage" des Unfalls wurde nicht geklärt, da sich mein Arbeitgeber und der andere Autobesitzer "geeinigt" haben

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo rrox,
Du liegst völlig richtig, für solche Fälle ist der Arbeitgeber zuständig und versichert. Es fällt in der Regel unter das unternehmerische Risiko, wenn mit Firmenwagen Unfälle passieren. Eine Ausnahme wäre, wenn Du grob fahrlässig gehandelt hättest, aber das liest sich nicht so. Ausführlich zur Haftung kann man unter Hensche.de nachlesen. Grob fahrlässig ist sowas wie bei Rot über eine Ampel fahren.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rrox
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ich bin zu dicht an einem Auto vorbeigefahren, welches teilweise auf der Fahrbahn stand. Mir kam auf der Gegenspur ein Fahrzeug entgegen, sodass ich nicht viel weiter ausweichen konnte und ich habe den Abstand zu dem parkenden Auto falsch eingeschätzt.
Mein Arbeitgeber argumentiert ich hätte warten müssen, bis das mir entgegen kommende Auto aus dem Weg war, sodass ich des parkende Auto weiter hätte umfahren können. Und er mag ja durchaus richig liegen mit der Einschätzung, aber für grob fahrlässig halte ich mein verhalten nicht. Ich habe die Situation falsch eingeschätzt und die Breite des Firmenfahrzeugs unterschätzt (Lieferwagen, den ich noch nicht oft gefahren habe).

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Dein Arbeitgeber hat hier gar keinen Anspruch gegen Dich! Sag ich mal, bin aber eben auch nur Laie. Ich würde dir wirklich empfehlen, unter dem Link oder anderswo mal die Haftungsfrage des Arbeitnehmers nachzulesen, dann würdest Du merken, dass der Arbeitgeber nichts von Dir zu fordern hat.
Und googel mal: Unternehmerisches Risiko
Meine nur, das könnte Dich erleichtern. :rock:
Die Höherstufung der Firma in der Versicherung fällt natürlich auch unter das unternehmerische Risiko. Unfälle passieren und dagegen versichert man sich als AG und muss natürlich auch steigende Kosten übernehmen.




-- Editiert von altona01 am 05.01.2018 19:57

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Das Argument deines Arbeitgebers, du hättest warten können, ist nicht von der Hand zu weisen. Zumal du den Wagen, den du umsetzen wolltest, nicht gut kennst. Da scheint mir eine Schadensteilung keineswegs aus der Luft gegriffen zu sein. Natürlich kann man darum streiten, wie über alles sonst auch. Jedenfalls ist es mit einfacher Fahrlässigkeit hier nicht ganz so einfach, möchte mir scheinen.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Und er mag ja durchaus richig liegen mit der Einschätzung, aber für grob fahrlässig halte ich mein verhalten nicht.

Aber nur leicht fahrlässig ist es wohl auch nicht.
Es läuft also auf mittlere Fahrlässigkeit hinaus. Und mittlere Fahrlässigkeit führt zur Schadensteilung. Ob nun 50:50 eine angemessene Teilung ist, darüber kann man sicher streiten - aber ganz kostenlos werden Sie wohl nicht aus der Nummer herauskommen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Um es zurecht zu rücken: Es geht um einen Spiegel. Also nix Existenzgefährdendes.
Streiten kann man, wenn es um etwas geht - oder ums Prinzip.
Dabei sollte man nicht außer Acht lassen, dass es da noch mehr zu beachten gilt. Etwa die Beziehung zum Arbeitgeber: Wenn ich mich dort im Großen und Ganzen wohl fühle und bleiben möchte, werde ich wohl eher nicht streiten, ob 50/50 angemessen ist oder vielleicht doch eher 30/70 usw.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rrox
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich danke euch für die Antworten.
Ich suche definitiv nicht den Streit und habe ihn gebeten mir ein paar Tage bedenkzeit zu geben, um die ganze Sache zu reflektieren. Im Affekt fühlte ich mich bei der Sache ungerecht behandelt.
Letztendlich habe ich den Unfall verursacht und bin davon ausgegangen, dass so etwas versichert ist. Deswegen war ich schon stutzig als er sagte, er möchte das nicht über die Versicherung laufen lassen und von mir die Hälfte der Kosten.

Ich werde ihm das Geld wohl zahlen um das Verhältnis zumindest einseitig nicht zu belasten.
Mein Schluss aus der Sache ist, dass ich mich jetzt wohl nicht mehr so oft hinter das Steuer seines Autos setze.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// ..., dass so etwas versichert ist.
Das ist es auch. Nur: wenn du einen Autounfall hast und deiner Versicherung meldest, bekommst du die Zusage, dass sie den Schaden übernehmen, und zugleich eine Aufstellung, bis zu welcher Schadenshöhe es lohnt, den Schaden selbst zu begleichen. Wegen der Rückstufung, die ja nur nach der Anzahl der Unfälle im Jahr geht.
Dein Schluss, dich 'nicht mehr so oft hinter das Steuer seines Autos' zu setzen, ist eine Möglichkeit. M.E. gehört unbedingt hinzu, mit einem fremden, unvertrauten Fahrzeug lieber auf Nummer Sicher zu gehen und besondere Sorgfalt walten zu lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7205 Beiträge, 1514x hilfreich)

Der Betrieb eines Firmenwagens ist das Risiko des Arbeitgebers. Er hat dann auch für den Schaden aufzukommen. So kenne ich das - und im Veranstaltungsbereich - in dem ich tätig bin, werden sowohl Leih- als auch Firmenwagen bewegt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

@cirius
So allgemein gesprochen habe ich nichts dagegen. Wenn allerdings ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber einen Schaden zufügt, hat er den vom Grundsatz her zu begleichen. In der Praxis und aus der Entwicklung der Rechtsprechung heraus gibt es Grenzen die sich an dem Grad der Fahrlässigkeit orientieren aber auch an seinem Verdienst z.b.
Meine letzte Einrede bezieht sich darauf, dass der Einwand, das sei doch versichert, nicht wirklich weiter führt. Er unterstellt, dass dem Arbeitgeber eigentlich doch überhaupt kein Schaden entstanden sein kann. Und das ist ein Irrtum Punkt

1x Hilfreiche Antwort

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