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Übernahme ausbildung
5. Januar 2006
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Frage vom 5. Januar 2006 | 10:20
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 5x hilfreich)
Übernahme ausbildung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2006 | 11:07
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
quote:
wann muss der betrieb seinem azubi sagen ob er übernommen wird?
Hallo venus, da gibts gar keine Verpflichtung.
quote:
Muss das nicht 3 monate vor ende der ausbildung passieren?
Nö.
quote:
und wenn er das nicht macht? wird er dann automatisch übernommen?
Das Ausbildungsverhältnis endet mit Vertragsende oder - wenn die Prüfung vorher bestanden wird - mit bestandener Prüfung. Wenn die Firma ihn danach weiter arbeiten lässt, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
quote:
und wann muss der AG seinem azubi das arbeitszeugnis geben?
Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.
Steht alles übrigens im Berufsbildungsgesetz.
MfG
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