Übernahme Nach Ausbildung - Gehalt Tarifvertrag

17. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Shooter23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Übernahme Nach Ausbildung - Gehalt Tarifvertrag

Hallo Forum,

ich habe ein kleines Problem mit meinem Arbeitgeber.
Ich habe gestern (16.06.2009) meine Abschlussprüfung zum Medienkaufmann Digital/Print bestanden und somit die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen. Mein Arbeitgeber teilte mir schon vor den Prüfungen mit, dass er mich übernehmen werde. Ich trat heute meinen Dienst wie gewohnt an, jedoch ohne gültigen Arbeitsvertrag. Der wurde aufgrund Zeitmangels des Arbeitgebers noch nicht verhandelt bzw. abgeschlosssen. Als ich heute mein IHK Zeugniss in der Buchhaltung abgeben wollte, teilte mir die Buchhaltung mit das es keine Änderungen bei meinem Gehalt im Monat Juni geben werde, und der Juli sei noch nicht verhandelt. Der Arbeitgeber hätte das so festgelegt. Sozusagen arbeite ich jetzt bis Ende Juni als ausgelernte Kraft für den Lohn eines Azubi.
Als ich meinen Arbeitgeber darauf ansprach, sagte er, er hätte jetzt keine Zeit!

Jetzt die Fragen: Darf mein Arbeitgeber so verfahren?, Da ich ja nun in einem unbesfristeten Arbeitsverhältniss stehe (Arbeitsaufnahme bzw. Auftragsübernahme nach Bestehen der Prüfung) Wonach richtet sich mein Gehalt im Monat Juli?

Danke für jegliche Antworten,

MFG,
Robert

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Erstmal Gratulation zu dem unbefristeten Arbeitsvertrag!

Zum Gehalt:

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Lohnanspruch/laa02.htm

Dass Sie für Ihre Ausbildungsvergütung weiterarbeiten, kann niemand erwarten. Das Gehalt können Sie aber auch nachfordern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shooter23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Unser Verlag ist an keinen Tarifvertrag gebunden soweit ich weiss. Gilt dennoch der allgemeingültige Tarifvertrag der Branche als Richtlinie? Wenn dem so ist, ist dass was mein Arbeitgeber da treibt im Grunde Abzocke wenn ich mich nicht täusche.

MFG,
Robert

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
susanna123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,
wenn es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt, dann gilt der auch für Deinen Arbeitgeber und Dich. Möglicherweise gibt es auch einen Entgelttarifvertrag, aus dem sich die Höhe des Einkommens für die verschiedenen Tätigkeiten gibt.
Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat? Wenn ja, wäre dieser eine Anlaufstelle für Dein Problem. Ansonsten wäre es ratsam, um einen formellen Gesprächstermin beim Personalleiter zu bitten, zu dem auch ein, soweit vorhanden, Betriebsratsmitglied Deines Vertrauens mitgenommen werden kann.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. wenn nichts vereinbart ist, gilt 'das Übliche'. Also das, was ein vergleichbarer Angestellter bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

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