UMZUG VOR ELTERNZEIT

10. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Al3x
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
UMZUG VOR ELTERNZEIT

Guten Abend,
meine Frau und ich haben eine grundlegende Frage zum Kündigungsschutz in der Elternzeit. Ich habe eine neue Stelle in einem anderen Bundesland (300km). Meine Frau ist ab nächstem Jahr im Mutterschutz und danach 2 Jahre in Elternzeit. Wir würde gerne für diese Zeit umziehen. Kann ihr Arbeitgeber sie dennoch kündigen, wenn er meint wir würden nicht mehr zurück kommen oder besteht der Kündigungsschutz egal wo man wohnt?

Vielen Dank schon mal im Voraus
MFG


-- Editiert von muemmel am 11.08.2018 15:41

-- Editiert von muemmel am 11.08.2018 15:41

-- Editiert von muemmel am 11.08.2018 15:41

-- Editiert von Moderator am 13.08.2018 10:56

-- Thema wurde verschoben am 13.08.2018 10:56

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Kündigungsschutz besteht weiterhin.

Nur was bringt das? Entweder muss dann die Frau rechtzeitig kündigen oder mit Ende der Elternzeit ihre Arbeit wieder aufnehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Al3x
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
§ 18 Kündigungsschutz gibt es ja trozdem eine Sonderregelung die leider nicht genau definiert ist. Bzw so definiert ist als ware es nur möglich wenn der AG insolvenz beantragen muss.

-- Editiert von Al3x am 13.08.2018 11:57

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

@ ratlose Mama: es kann durchaus was bringen, nicht vorzeitig sich des Kündigungsschutzes zu begeben. Man weiss ja nicht, ob es mit dem neuen Job beim Mann so klappt, wie man sich das vorgestellt hat. Und dann ist es doch gut, wenn die Frau die Option hat, in ihren alten Job zurückzukehren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// gemeint ist wohl ...
Nö, vielmehr gehobenes Deutsch - sich begeben mit dem Genetiv (wessen).
(Aber die Richtung stimmt dann doch, aber AN wird nicht beraubt durch jemanden, sondern gibt etwas aus der Hand )

Duden:
be­ge­ben
Wortart: ℹ starkes Verb
Häufigkeit: ℹ▮▮▮▯▯
RECHTSCHREIBUNG ℹ
Worttrennung: be/ge/ben
Beispiel: er begibt sich eines Rechtes (er verzichtet darauf)

BEDEUTUNGSÜBERSICHT ℹ
(Papierdeutsch, oft auch gehoben) an einen bestimmten Ort, irgendwohin gehen, fahren (häufig verblasst)
(gehoben) mit etwas beginnen
(gehoben) sich um etwas bringen, auf etwas verzichten
(gehoben) geschehen, sich zutragen, ereignen

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