Trotz mündlicher Zusage unbefristeter Vetrag bewerben???

18. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb495654-71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz mündlicher Zusage unbefristeter Vetrag bewerben???

Hallo guten Tag,
seit fast zwei Jahren bin ich über eine gemeinnützige Zeitarbeitsfirma der Lebenshilfe bei der Kreisverwaltung angestellt. Der Vertrag läuft Ende September aus. Eigentlich sollte ich ab 1.10 einen unbefristeten Vertrag bekommen. In allen Gremien wäre es schon durch, aber ich habe bisher nur eine mündliche Zusage. Sollte ich mich sicherheitshalber trotzdem noch auf die ein oder andere Stelle bewerben? Zumal mir die Arbeit hier gefällt, aber ich im Moment wegen einigen Situationen unschlüssig bin. Und bevor sie fragen, ich habe mich beim Arbeitsamt schon arbeitssuchend gemeldet. Danke im Voraus für die Antworten. Liebe Grüße

-- Editiert von fb495654-71 am 18.07.2018 12:19

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Sollte ich mich sicherheitshalber trotzdem noch auf die ein oder andere Stelle bewerben?
Eine arbeitsrechtliche Frage ist das gewiss nicht.
Aber eine bisher nur mündliche Zusage schafft gewiss keine Planungssicherheit. - In diesem Sinne: Ja, bewirb dich, als gäbe es keinerlei Zusage. Bewerbungen kannst du ggf. immer noch stoppen.

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