Trotz gültigem Arbeitsvertrags hinter dem Rücken Vertrag mit anderem Arbeitnehmer geschlossen.

17. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Beata Mayer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz gültigem Arbeitsvertrags hinter dem Rücken Vertrag mit anderem Arbeitnehmer geschlossen.

Hallo zusammen,

Sachverhalt ist folgender, mein Freund arbeitet seid mehreren Jahren als Zeitungszusteller, er hat dabei drei feste Bezirke für die er einen Arbeitsvertrag besitzt und befindet sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.Nun wurde ihm mitgeteilt das zwei seiner Bezirke anderweitig vergeben wurden, aus Kostengründen, da mein Freund nur Zeitungen zustellt und der andere Arbeitnehmer Zeitungen und Post zustellen würde.Jetzt meine Frage, kann ohne Absprache mit dem Arbeitnehmer hinter dessen Rücken einfach ein Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitnehmer abgeschlossen werden, ist sowas rechtlich möglich?
Vielen Dank im voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Beata Mayer):
kann ohne Absprache mit dem Arbeitnehmer hinter dessen Rücken einfach ein Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitnehmer abgeschlossen werden, ist sowas rechtlich möglich?
Moin. Ja.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Der AG kann einstellen, wann und wen er will, aber wichtiger ist die Frage, was mit dem Arbeitsvertrag deines Lebensgefährten passiert:

Zitat:
Sachverhalt ist folgender, mein Freund arbeitet seid mehreren Jahren als Zeitungszusteller, er hat dabei drei feste Bezirke für die er einen Arbeitsvertrag besitzt und befindet sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.


Soll der nun gekündigt werden oder geändert?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Beata Mayer):
kann ohne Absprache mit dem Arbeitnehmer hinter dessen Rücken einfach ein Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitnehmer abgeschlossen werden, ist sowas rechtlich möglich?

Klar.

Warum sollte der Arbeitgeber Deinen Freund um Erlaubnis fragen müssen, ob er noch jemanden einstellen darf?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Beata Mayer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht nicht darum das jemand neu eingestellt wurde, es geht darum das der Betreffende einen Vertrag für die Bezirke unterschrieben hat, für die mein Freund einen Arbeitsvertrag besitzt und für deren Zustellung er sein Geld erhält!

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Beata Mayer):
für die mein Freund einen Arbeitsvertrag besitzt und für deren Zustellung er sein Geld erhält!
Moin, aber auch das ist doch nicht rechtswidrig.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Beata Mayer):
Es geht nicht darum das jemand neu eingestellt wurde,

Irrelevant.

Der Arbeitgeber entscheidet das, ganz alleine ohne das er die Erlaubnis Deines Freundes braucht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Dein Freund hat weiterhin Anspruch auf sein vertragliches Entgelt. Ggf. kann ihm der Arbeitgeber aber auch einen anderen Bezirk zuweisen (kommt auf den Vertrag an).

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