Hallo,
ein Kollege ist trotz Urlaub ständig im Betrieb und arbeitet. Kann dies irgendwelche Folgen haben??? Welche???
Gruß
Trotz Urlaub im Betrieb
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Teilweise!!!!
Laut Bundesurlaubsgesetz folgendes:
Verbot der Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
§ 8 BUrlG
verbietet während des Erholungsurlaubs jede dem Erholungszweck zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit. Nur solche (Ausgleichs-) Tätigkeiten, die den Erholungszweck gerade fördern, sind daher zulässig. Erlaubt ist zum Beispiel auch der Eigenheimbau.
Verstößt der Arbeitnehmer gegen diesen Grundsatz, so droht ihm ein Kündigung. Das erhaltene Urlaubsentgelt muss er dagegen nicht zurückzahlen.
Andererseits gibt es keinen Zwang zur Erholung, wie das Beispiel des erlaubten Eigenheimbaus zeigt.
PS: Er muss ja nicht Urlaub nehmen. Das heißt wärend seiner "angeblichen" Urlaubszeit hat er keinen Ulaub sondern arbeitet, heißt: Die Tage kann er später auch nehmen!
Gruß Rosenheimer
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