Hallo zusammen,
ich bin im öffentlichen Dienst im Pflege- und Betreuungsbereich tätig . Ich werde nach AVR bezahlt (falls dies wichtig ist) und habe eine abgeschlossene Ausbildung zum Erzieher. Ich arbeite bei einem privaten kirchlichen Träger der Behindertenhilfe und studiere seit 2016 Soziale Arbeit.
Im Zuge dessen habe ich meinen Stellenumfang von damals 75% (29,25 Wochenstunden) reduziert auf 50% (19,5 Wochenstunden). Es handelt sich dabei um eine unbefristete Stelle.
Als ich dies postalisch mitgeteilt habe, wurde ich auch nach dem Ende meines Studiums befragt, das dann für den 31.08.2019 ergänzt habe, mit der Bitte am 01.09.2019 wieder auf 75% aufzustocken.
Habe diesbezüglich keine weitere Reaktion erhalten und der Stellenumfang wurde auf 50% herabgesetzt.
Jetzt ist meine Frage, ob ich einen rechtlichen Anspruch habe ab diesem Datum wieder auf meinen vorherigen Stellenumfang von 75%, dann als Sozialarbeiter, aufzustocken!?
Vielen Dank für die Hilfe.
gladbach1900
Tarifvertrag Öffentlicher Dienst Kürzung Stellenumfang Studium
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Erhöhung der Stunden. So ein Anspruch existiert tatsächlich nur für die Reduzierung von Arbeitszeit. Deshalb ist es immer ein guter Rat, nur befristet Stunden zu reduzieren.
Hier sollte die Personalvertretung kontaktiert werden und besprochen werden, ob es einen Weg zurück zu der höheren Stundenzahl gibt. Die PV müsste das einschätzen können.
Die "Rückkehr" als Sozialpädagoge gibt es nicht, erstmal gilt da weiter der Arbeitsvertrag. Wenn man da unterqualifiert war und jetzt mit der Ausbildung die angemessene Quali hat, dann dürfte sich das entsprechende Gehalt leicht einfordern lassen.
Wenn man auf einer Erzieherstelle arbeitet, dann ist die höhere Quali noch kein Grund, einen Anspruch auf die Bezahlung als Sozialpädagoge zu haben.
Danke erstmal.
Also von Kollegen weiß ich, dass die Aufstufung auf Sozialpädagoge kein Problem ist und man auch entsprechend bezahlt wird.
Aber hab ich letzten Endes nicht befristet Stunden reduziert? War ja sozusagen durch mein Anschreiben auf 3 Jahre befristet.
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Automatisch läuft da nichts.
Wenn Sie befristet Stunden reduzieren wollen, dann sollten Sie das auch so vereinbaren. Ansonsten haben Sie die Beweisnot.
-- Editiert von altona01 am 20.10.2018 00:04
Zitat:Aber hab ich letzten Endes nicht befristet Stunden reduziert? War ja sozusagen durch mein Anschreiben auf 3 Jahre befristet.
Wenn der Arbeitgeber nicht schriftlich zugesichert hat, die Stunden nach 3 jahren wieder zu erhöhen, dann ist die Reduzierung unbefristet.
Ein Rechtsanspruch auf Teilzeit mit Rückkehrrecht auf die bisherige Stundenzahl ist zwar derzeit in der politischen Diskussion ("Brückenteilzeit", offenbar ein Lieblingsprojekt der SPD), aber noch nicht beschlossen.
Eine befristete Stundenreduzierung ist im AVR nur zur Betreuung Kindern (analog der Elternzeit) oder bei pflegebedürftigen Angehörigen ("Pflegeteilzeit") vorgesehen - und auch da nur als "soll"-Bestimmung.
Allerdings sehen sowohl die AVR als auch das TzBfG vor, dass bei der Besetzung von Vollzeitstellen Mitarbeiter bevorzugt werden sollen, die bisher in Teilzeit gearbeitet haben.
Danke für die Antworten.
Ich habe gerade nochmal in meine Unterlagen geschaut, um zu sehen, ob ich wirklich keine Bestätigung erhalten habe und habe doch eine gefunden ;-)
Dort ist vermerkt, dass für die Zeit vom 1.9.16 bis zum 31.7.19 der Inhalt des Vertrags mit den 75% auf 50% abgeändert wird. Demnach geh ich also mal stark davon aus, dass dies sozusagen befristet ist und ich ab dem 1.8.19. automatisch wieder auf 75% hochgestuft werde oder? Da steht auch noch deutlich als Zusatz drin, dass der Grund für die Befristung(!) das Studium ist.
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