TVöD Richtig kündigen

8. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
oachkatzl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
TVöD Richtig kündigen

Sehr geehrtes Forum,

ich bin seit 10 Jahren im TVöD beschäftigt. Jetzt möchte ich kündigen. Laut TV habe ich eine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Q.-Ende. Das wäre bei Kündigungseingang bis zum 31.07.2018 der 31.12.2018. Ich würde also im neuen Jahr beim neuen Arbeitgeber anfangen, sofern einer gefunden wurde.

Wie komme ich nun eher aus meinem bestehenden Arbeitsvertrag heraus? Ich muss kündigen - bitte ich darin dann um einen Aufhebungsvertrag zum Datum XX.XX.2018 ? Wie genau geht das? Wie ist da die korrekte Reihenfolge? Die Kündigung ist an das Personalbüro zu richten - geht das auf dem Dienstweg über meinem derzeitigen Teamleiter? Oder setze ich ihn müdlich in Kenntnis und er bekommt das Schreiben nicht zu Gesicht?

Wenn ich erst zum 31.12.2018 aus dem Vertrag komme - steht mir dann trotzdem die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) zu?

Vielen Dank :)

-- Editiert von oachkatzl am 08.07.2018 18:38

-- Editiert von oachkatzl am 08.07.2018 18:40

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Lamar
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 37x hilfreich)

=> Schreiben per Einschreiben an das Personalbüro schicken mit dem Text:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung der XXXXXXX


Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich.

Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.

Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich."

=> Eine Kopie am Besten vorab per Mail an die Dienstmail des Personalers mailen mit dem Hinweis, dass das Original auf dem Postweg folgt.

=> Mit einer Kopie zum derzeitigen Vorgesetzten gehen und ihm je nach eigenen Willen auch die Gründe der Kündigung schildern

=> Dann schnellstmöglich einen neuen Job suchen und sicherheitshalber der Arbeitsagentur bescheid geben, dass man gekündigt hat und darauf einstellen, dass man eine 12-Wöchige Sperre kassiert, wenn man keinen neuen Job findet.


=> Weihnachtsgeld wird's je nach Regelung im Arbeitsvertrag geben oder nicht geben. In den meisten Fällen gibt es das aber im ÖD nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht über März des Nachjahres hinausgeht.


MFG


-- Editiert von Dr. Lamar am 08.07.2018 19:08

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
oachkatzl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ging ja schnell :) Danke für die Hilfe und klar verständliche Antwort.

Das Weihnachtsgeld bezieht sich aber, soweit ich weiß, auf das derzeitige Jahr. Bemessungsgrundlage sind die Monate Jul.-Sept. Da ich ja auch das ganze Jahr gearbeitet habe, stunde mir dieses doch eigentlich zu.

Zitat:

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD).
Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.

Quelle TVöD


Wie genau mache ich das mit dem Vorschlag des Aufhebungsvertrag? Kommt das mit in die Kündigung oder muss ich das seperat beantragen (wobei ich nicht glaube, dass ich eher gehen kann auf Grund von Personalmagel)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dr. Lamar
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 37x hilfreich)

Man kann es in die Kündigung reinschreiben:

"Aus privaten Gründen biete ich hiermit an entgegen der Kündigungsfrist so früh wie möglich meine Beschäftigung bei Ihnen zu beenden. Bitte teilen Sie mir mit, ob dies möglich ist".


Besser ist es, es in einem seperaten Schreiben zu schreiben.


Wenn der AG sich nicht drauf einlässt, und Sie dennoch so früh wie möglich rauswollen, dann hilft noch der Gang zum Arzt. Der Stellt dann auf Kosten der Solidargemeinschaft ein Attest für Sie mit folgenden Wortlauten aus (Wenn Sie ihn ganz nett darum bitten):

"Aufgrund Ihres Gesundheitszustandes und der durch Ihre Beschäftigung verbundenen Stressfaktoren durch die Anforderungen und Arbeitsbedingungen empfehle ich Ihnen aus Ärztlicher Sicht Ihre Beschäftigung umgehen zu beenden"

=> Dann können Sie aus gesundheitlichen Gründen per SOFORT kündigen und der Arbeitgeber kann nix dagegen machen.




Was das Weihnachtsgeld angeht:


Die Bemessungsgrundlage spielt überhaupt keine Rolle für den generellen Anspruch. Wichtig ist, was im Tarifvertrag steht, ob ein Anspruch besteht. Die Tarifverträge sind je nach Branche im ÖD unterschiedlich.


-- Editiert von Dr. Lamar am 08.07.2018 19:39

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
oachkatzl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank nochmal :)

Wegen des Weihnachtsgeldes werde ich mich noch informieren.

Der "Tip" mit dem Arzt war gut, vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

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