TVöD - Neuer Job, andere Gruppe. Was ist mit der Einstufung?

4. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cydonian
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 24x hilfreich)
TVöD - Neuer Job, andere Gruppe. Was ist mit der Einstufung?

Guten Abend,

ich habe 11 Monate in einer Kita gearbeitet und wurde nach TVöD SuE 8a Stufe 1 eingruppiert. Nun habe ich einen neuen Job in Aussicht und würde dort in den TVöD Sue 8b eingruppiert werden. Wie ist das dann mit der Einstufung? Es handelt sich um einen anderen AG, aber den gleichen Vertrag. Müssen mir die 11 Monate in 8a angerechnet werden und ich dann nach einem Monat in Stufe 2 eingestuft werden?

Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

So ganz firm bin ich in diesen Eingruppierungsfragen nicht mehr. Sicher ist, dass die Zuordnung in eine Stufe von der Erfahrung abhängt - ob da 11 Monate genug sind, kann man sicher nachlesen. Ein zweites Kriterium ist aber die Dringlichkeit des Personalbedarfs - will sagen: da gibt es Verhandlungsspielraum. Die Automatik des BAT ist Geschichte.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Einstufung in Stufe 2 wäre nach einem Jahr erfolgt. Ein Anspruch auf Höhergruppierung besteht eher nicht, da Sie ja neu eingruppiert wurden. Kann mir gut vorstellen, der AG erklärt Ihnen bei Nachfrage, Sie wären ja besser eingestuft in 8b, das sind ja sagenhafte 20,-€ mehr als vorher.... :augenroll:
Wie blaubär+ schon schreibt, da besteht Verhandlungsspielraum. Und Arbeitnehmer mit Ihrer Qualifikation sind sehr begehrt! Verkaufen Sie sich nicht unter Preis, hier ist es wirklich berechtigt, die Höhergruppierung zu fordern.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
Cydonian
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 24x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Ich würde auch gar nicht verlangen, dass ich sofort in Stufe 2 eingestuft werde, aber nach einem Monat bin ich der Meinung, dass mir dies zusteht. Meiner Meinung nach ist man in Stufe 1 ein Berufsanfänger und das muss doch irgendwann mal gegessen sein. Dass da in späteren Stufen viel getrickst und gefeilscht wird, das habe ich schon mitbekommen, aber diese Stufe 2 sollte meiner Meinung nach jedem zustehen, der kein unbeschriebenes Blatt mehr ist.

Zitat (von altona01):

Wie blaubär+ schon schreibt, da besteht Verhandlungsspielraum. Und Arbeitnehmer mit Ihrer Qualifikation sind sehr begehrt! Verkaufen Sie sich nicht unter Preis, hier ist es wirklich berechtigt, die Höhergruppierung zu fordern.


Leider sind gerade in meiner Region pädagogische Fachkräfte nicht so begehrt und für die Stelle bin ich leicht unterqualifiziert, wenn auch ebenfalls explizit Erzieher*innen in der Stellenausschreibung benannt sind, so wäre ich wohl eher die Notlösung. Daher muss ich ehrlich sagen, dass ich da wohl nicht so hart verhandelt könnte und deswegen hätte ich eben gerne rechtliche Klarheit darüber.

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Cydonian):
Daher muss ich ehrlich sagen, dass ich da wohl nicht so hart verhandelt könnte und deswegen hätte ich eben gerne rechtliche Klarheit darüber.


Die schaut so aus, dass einschlägige Berufserfahrung von einem Jahr zu einer Einstufung in Stufe 2 bei Neueinstellung führt. Liegen diese und auch sonst keine förderlichen Zeiten vor, erfolgt eine Einstellung in Stufe 1 und man wartet wieder ein Jahr.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// ... dass ich da wohl nicht so hart verhandelt könnte

Dann backst du eben kleine Brötchen - deine Entscheidung und auch in Ordnung. Jedenfalls: 'Unrecht' geschieht dir nicht.

2x Hilfreiche Antwort

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