TVöD §31 - Nichtbestehen der Probezeit als Führung auf Probe

11. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Franziskuss
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
TVöD §31 - Nichtbestehen der Probezeit als Führung auf Probe


TVöD §31 - Nichtbestehen der Probezeit als Führung auf Probe ( Sachgebietsleitung Amt in Bayern )

Fragen:

a) Schriftliche Begründung einforderbar ? Rechtsanspruch bei Verdacht auf Willkürakt ?
b) Wenn erfundene und nicht belegbare Gründe, Klage anzuraten ?
c) Aussichten einer Klage ?
d) Urteile ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17368 Beiträge, 6466x hilfreich)

Bei der Einschätzung, ob jemand als Führungskraft geeignet ist, werden eher weiche Kriterien ausschlaggebend sein denn harte Fakten, schätze ich. Der Ermessensspielraum wird groß sein. Zudem fehlt es wohl an einer anerkannten und überprüfbaren Messlatte - wie also soll ein Richter da zu einem Urteil kommen? Der Verdacht auf Willkür will auch belegt sein wie auch, dass Behauptungen oder Feststellungen frei erfunden sind.
Zu einem ungewissen und eher aussichtslosen Prozess rate ich nicht - am Ende stehst du womöglich schlechter da als nun. Vmtl. unbefriedigend für dich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Franziskuss
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Info...Ähnliche Antworten habe ich auch schon erhalten...Ist der Umgang mit dieser Frage eigentlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich....bzw. sogar von Amt zu Amt ..? Beweispflichtig vor Gericht wäre doch jede Seite für ihre Behauptung bzw. Sicht der Dinge ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17368 Beiträge, 6466x hilfreich)

Wenn du vor Gericht ziehst, wirst du derjenige sein, der behauptet und belegen muss. Die Gegenseite wird deine Vermutungen bestreiten und ihrerseits ausführen, dass alles im Rahmen des Üblichen bzw des Ermessens erfolgt ist.

3x Hilfreiche Antwort

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