A arbeitet im ÖD. A war im laufenden Jahr 20 Tage krank. Nun ist A aufgrund einer neuen Krankheit erkrankt und bekommt krankengeld. Der AG will A nun nicht die laut TVÖD gesetz für die dauer von 13 wochen krankengeldzuschuss bezahlen. Begründung die 20 tage werden auf die 13 wochen angerechnet obwohl es eine ganz andere erkrankung ist. A findet das stimmt nicht. Hat jemand Ahnung? Mit gesetz zitat?
TVÖD krankengeldzuschuss
25. August 2017
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Frage vom 25. August 2017 | 09:10
Von
Status: Schüler (172 Beiträge, 31x hilfreich)
TVÖD krankengeldzuschuss
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#1
Antwort vom 25. August 2017 | 10:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120036 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatTVÖD gesetz :
Es gibt kein "TVÖD Gesetz". Aber es gibt - neben dem Arbeitsvertrag - im TVÖD diverse Tarifverträge.
Man müsste also mal schauen, was genau zu dem Thema da überhaupt drin steht.
ZitatA findet das stimmt nicht. :
Was ein medizinischer Laie meint ist nicht wirklich relevant.
Was sagt der Arzt dazu?
#2
Antwort vom 25. August 2017 | 10:33
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
An der Schilderung des TS stimmt etwas nicht oder er hat Wesentliches vergessen.
Selbst wenn die 20 Krankheitstage unmittelbar vor der neuen AU lagen und A sogar während der bestehenden AU mit der neuen Krankheit AU wurde, müsste der AG bei 20 Krankheitstagen jetzt noch die normale Entgeltfortzahlung leisten. Die endet erst nach 6 Wochen und das sind 42 Tage. Wir dürften uns hier also noch gar nicht über Krankengeld und Zuschuss zum Krankengeld unterhalten, anhand der vom TS mitgeteilten Daten.
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#3
Antwort vom 25. August 2017 | 15:36
Von
Status: Schüler (172 Beiträge, 31x hilfreich)
A ist seit 8 wochen krank.
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