Stundenkürzung ?

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nubbi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Stundenkürzung ?

Hab da mal ne Frage und wollt ma hörn ob ihr vieleicht was genaues gehört habt oder wisst.
Haben gestern ne kleine Disskussion gehabt:

Stellt euch mal folgendes Szenario vor: Man unterschreibt einen Arbeitsvertrag bei einer Firma....nach kurzer Zeit unterschreibt man eine Vertragsänderung in der steht das man mehr Stunden arbeitet.

Nach ein paar monaten meint dann die Firma das sie im Büro nie so eine Änderung erhalten hätten, wobei aber im Krankheitsfall und Urlaub, bei 100% Lohnfortzahlung der höhere Stundenlohn bezahlt wurde.
Kommentar vom Chef der Firma ist dann folgender:

Man habe die höheren Stunden bezahlt weil der Mitarbeiter ja immer eine Gewisse Anzahl an Überstunden geleistet hat...

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Meiner Meinung nach reichen da die Lohnabrechnungen aus um zu beweisen das man den Höheren Stundenlohn hat, denn welech Firma bezahlt schon freiwillig zuviel?

Ein Freund von mir behauptet allerdings das gegenteil und meint das die Firma damit durchkommen könnte....was sagt ihr dazu?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

wenn man eine vertragsänderung unterschrieben hat, hat man ja im regelfall auch eine kopie, um das dann im streitfall nachweisen zu können

hat man keine kopie oder zeugen dafür, wird es wohl schwierig, nachzuweisen, daß eine vertragsänderung zustandekam

da auch der zeitraum von ein paar monaten wohl zu gering sein dürfte, um ggfs. von einer konkludenten änderung des vertrags ausgehen zu können, falls bestritten wird, eine änderung sei vereinbart worden...

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#2
 Von 
Nubbi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sagen wir mal der Zeitraum beträgt ca. 2 Jahre, es liegt keine Kopie vor.

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#3
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

bei 2 jahren schaut die sache schon etwas anders aus

aber arbeitsrecht ist richterrecht
und den muß man im endeffekt überzeugen, daß hier
wirksam eine einvernehmliche änderung des ursprünglichen vertrages zustandegekommen ist

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#4
 Von 
Nubbi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay dann hier noch ein anderes, ähnliches Szenario:

Das Selbe wie oben beschrieben, nur das man als Zeugen der Änderungsvertragunterschrift seine ehemalige Vorgesetzte hat.

Deses Vorgesetzte ist allerdings eine enge Verwandte..gibts das dann Probleme?

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#5
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

eher nicht, außer......
wenn der richter die glaubwürdigkeit aufgrund der engen verwandtschaftsbeziehung in frage stellt.......

sie müsste dann sowieso ggfs. ihre aussage beeiden
eine falsche eidesstattliche versicherung zieht empfindliche strafen nach sich....

aber zeuge ist immer gut......

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. bei zeugen aus der firma stellt sich natürlich immer die frage, ob sie im ernstfall zur verfugung stehen, oder sich erinnern können, oder ....
was soll eigentlich diese ausfaltung von szenarien?

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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