Stundenberechnung an Feiertagen ?

28. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
TomatenJoe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stundenberechnung an Feiertagen ?

Hallo allerseits,

ich habe folgende Frage :

Ich arbeite im Einzelhandel beispielsweise von Montag bis Donnerstag jeweils 9,5 Stunden, habe am Freitag frei und am Samstag arbeite ich dann wieder 6,5 Stunden. Somit ergeben sich 44,5h in der Woche.
Laut Arbeitsvertrag muss ich in einer Woche 40h arbeiten. Die anfallenden Überstunden werden abgebummelt.
Wenn nun der Samstag ein Feiertag ist, wieviele Stunden werden mir dann vergütet ? Sind es 6,5 weil ich ja nur 6,5h gearbeitet hätte ?
Dann müsste ich ja auch 9,5h vergütet bekommen wenn der Feiertag auf einen Montag fällt !?
Oder sind es so oder so immer 8 Stunden weil mein Arbeitsvertrag von 40 Stunden ausgeht ?

Ich suche nun schon seit einer Ewigkeit im Internet nach einer Antwort, habe aber nichts finden können.

Ich hoffen mir kann hier jemand helfen,

beste Grüße TomatenJoe


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
brberater
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Da die Verteilung der arbeitsvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit dem Direktionsrecht Ihres Arbeitgebers unterliegt, sofern es nicht durch Konkretisierungen im Arbeitsvertrag, ein Gesetz, einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder die Mitbestimmung des Betriebsrats eingeschränkt wird, kann die von Ihnen beschriebene Verteilung auf die Wochentage durchaus rechtmäßig zustande gekommen sein.
Vorausgesetzt, diese dienstplanmäßige Verteilung ist ordnungsgemäß erfolgt, so haben sie an einem gesetzlichen Feiertag nur Anspruch auf die im Dienstplan aufgeführten Arbeitsstunden.
Feiertag bedeutet hier, dass der Arbeitnehmer so zu stellen ist, als hätte er ohne den Feiertag gearbeitet. In Ihrem Fall bedeutet dies, dass sie wie gehabt 40 Stunden bezahlt bekommen und die darüber hinausgehenden Stunden abgebummelt werden.

(Meine Meinung ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel einen RA fragen!)

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

du hast das glück, dass dein arbeitseinsatz einem festen schema folgt. insofern ja: samstag 6,5 h, vatertag, zweiter feiertag (ostern, pfingsten) 9,5 h.
deinem ag könnte es ja fieserweise einfallen, dich bei solchen konstellationen eben mit der geringeren stundenzahl 'einzuplanen'. wäre fies und auch nciht erlaubt.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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