Stress mit Chefin

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go497404-12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Stress mit Chefin

Moin Ich habe mal eine Frage.

Eine Bekannte von mir arbeitet in einer Reinigungsfirma (Teilzeit) auf Stundenlohnbasis.

Sie hat folgende Probleme:

Wenn sie länger macht, als sie am Tag soll, bekommt sie die Überstunden nicht bezahlt und bekommt richtigem Ärger. Was kann man da machen?

Sie hatte jetzt mit einem Firmenwagen 2 kleine Unfälle (Blechschäden) in 4 Monaten, welche Folgen könnte das für sie haben und wie läuft das Versicherungstechnisch ab?

Ihre Chefin droht damit, dass wenn sie einmal krank sein sollte, das sie beim Jobcenter anruft und sagt: "Sie hätte keine Lust zu arbeiten" und droht auch bei Krankheit mit Kündigung. Das ist ja eigentlich lügen und was könnte sie da machen ?

Wäre über alle Antworten und Hilfen dankbar

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Überstunden müssen von dem Arbeitgeber angeordnet sein. Einfach länger arbeiten, das geht nicht. Wäre zu ergründen, warum sie länger braucht. Sie sollte offiziell um Anweisung bitten, wie in Fällen zu verfahren ist, in welchen sie mit ihrer Zeit nicht hinkommt.

Bei den Unfällen kommt es drauf an, wie das abgelaufen ist. Also eine Frage des Verschuldens.

Krankheit ist ein Kündigungsgrund.

Wenn die Chemie so gar nicht stimmt, würde ich mir einen anderen Job suchen.

wirdwerden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Das ist ja eigentlich lügen und was könnte sie da machen ? Ob die Chefin beim JC anruft oder nicht, kann sie gar nicht wissen - insofern ist das irrelevant. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist möglich, aber dagegen kann man sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Und da es aktuell noch keine Kündigung gibt, könnte sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen oder auch schlicht einer Gewerkschaft beitreten (verdi dürfte hier passen) - da gibt es nämlich auch Unterstützung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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