Hallo zusammen,
ich bin seit fast zehn Jahren bei dem selben Arbeitgeber beschäftigt.
Die letzen 1, 5 Jahre waren recht frustrierend, da mir mein Arbeitgeber nach der Geburt meines zweiten Kindes nur noch volle Tage angeboten hat- Arbeiten in Teizeit, ja, aber eben nur volle Tage. Das ist schwierig mit zwei Kleinkindern.
Habe die letzten Monate nur einen Tag bei meiner Firma gearbeitet und die Augen nach anderen Arbeitgebern aufgehalten. Nun endet im Oktober meine dreijährige Elternzeit.
Ich habe bei meinem Arbeitgeber einen neuen Teilzeitantrag gestellt, auf den er ja bis einem Monat vor Ende meiner Elternzeit reagieren muss. Bisher kam noch nichts.
Zudem habe ich sowieso eine neue Job-Option mit besseren Konditionen. Die sollte ab Oktober starten.
ich habe bei meinem alten Arbeitgeber noch nicht gekündigt, da ich bisher immer noch etwas unsicher war und außerdem am liebsten eine Abfindung rausschlagen würde- nach 9 Jahren.
Was kann ich tun, damit es dazu kommt?
Habt Ihr Tipps?
Und, was kann ich meinem neuen Chef sagen, warum ich ggfs noch nicht im Okober mit der Arbeit beginnen kann (ich kann ihm ja schlecht sagen, dass ich noch Zeit brauche um eine Abfindung zu bekommen).
Großen Dank für Eure Hilfe
Strategische Vorgehensweise - Abfindung/Jobwechsel
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was kann ich tun, damit es dazu kommt? Dazu muß man gekündigt werden. Und das scheint Ihr Chef nicht zu beabsichtigen. Insofern - vergessen Sie es.
Man kann dem neuen Chef sagen, dass man die Kündigungsfrist einhalten muss.
wirdwerden
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Ich glaube kaum, dass Sie eine Abfindung rausschlagen können. Ich denke, dass Sie ab Oktober wieder in Vollzeit arbeiten müssten. Wenn man das nicht kann oder es kaum möglich ist, hat man das schlechte Karten eine Abfindung durchzusetzen, hier sollte man sich nichts vormachen.
Sollte die neue Stelle die Teilzeit ermöglichen, sollten sie baldmöglichst die Kündingung einreichen. Wie sind die Kündigungsfristen beim aktuellen Vertrag? Es gibt im Arbeitsvertrag möglicherweise eine Klausel, dass die gesetzliche sowohl für den AG als auch AN gilt, dann wäre Ihre Kündigungsfrist u.U. 4 Monate zum Ende des Monats.
Hier darf man aus meiner Sicht nichts mehr aufschieben, denn der neue AG wird auf den neuen AN nicht zu lange warten wollen.
Mit dem strategischen Vorgehen ist es so eine Sache. Um etwas zu erreichen, muss man das 'Jagdgebiet' schon gut kennen. Zur Ab-Findung - das Wort bezeichnet es ja eigentlich ganz gut - gehört nun Mal, dass da auch etwas sein muss, was der AG abzufinden hat oder lieber abfindet (um ein Risiko zu vermeiden).
Und da ist eher nix in Sicht.
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