Stempeluhr

29. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)
Stempeluhr

Hallo,

ich mache momentan ein Praktikum in einem Betrieb, die zur Zeiterfassung eine Stempeluhr verwenden.

Problemfall:
Wenn man sich verstempelt oder auf einer Schulung/meeting auserhalb der hauptniederlassung war schreibt man dort einen sogenannten Korrekturbeleg,

--> den man laut Geschäftsführung, spätestens 3 Tage nach "verstempeln" bei der zuständigen sachbearbeiterin einreichen muss

ansonsten werden falls Mehrstunden gearbeitet wurden nicht berücksichtigt.

gibt es hierfür eine rechtsgrundlage? ist dies zulässig? §§?

danke

-- Editiert von Jung-Unternehmer am 29.04.2008 23:19:39

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ich kenne zwar keinen §, aber warum sollte das nicht zulässig sein?

Gäbe es diese zeitliche Befristung nicht, könnte ein Mitarbeiter noch Überstunden von vor Monaten anrechnen wollen. So ist die Zeiterfassung immer aktuell.




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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Das sieht einer Betriebsvereinbarung aus, die für alle bindend ist.
Die Regelung ist offensichtlich fair und transparent zugleich.

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#3
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

früher war es so, am ende des monats gab es einen ausdruck, sogenanntes journal mit den stunden, die werden vom zuständigen abteilungsleiter geprüft und fehler angestrichen, z.b hier hats sich der mitarbeiter verstempelt, zu viel oder zu wenig stunden, dies wurden immer am ende des monats mit dem korrekturbeleg nach absegnung des ALs bei der GF eingereicht.

nun muss jeder ma sofort binnen 3 tagen diese verstempelung vom abteilungsleiter korrigieren lassen und das bei der sachbearbeiterin einreichen.
konkretes beispiel das anscheinend schon öfters dort vorgekommen ist:

abteilungsleiter schaut sich das journal am ende des monats an und weis der MA war zwar da und hat seine leistung erbracht, hat sich aber verstempelt deshalb hat er pech gehabt und die XY-Stunden bekommt er nicht zugerechnet. geht das trotz arbeitsplan und vorgeschriebenen festen arbeitszeiten?

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#4
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Gibt es in der Firma einen Betriebsrat? Wenn ja, dort nachfragen ob es eine Betriebsvereinbarung dazu gibt.

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#5
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

nein es gibt keinen betriebsrat und auch keine betriebsvereinbarung,
da die sachbearbeitering und die AL´s sonst am Ende des monats immer so "überlastet" waren, wurde auf einen schlag die 3 tages frist eingeführt.

in den arbeitsverträgen steht zur die zeiterfassung wird anhand einer stempeluhr durchgeführt.

meine frage lautet eigentlich,
darf der chef die vom AN verstempelten stunden nach der 3tages frist trotz festenzeitarbeitsplans einfach so streichen bzw nicht zurechnen?

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#6
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Gibt es Hindernisse die Karten innerhalb von 3 Tagen zu korrigieren ?

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#7
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

es muss nach dem "verstempeln" binnen 3tage dies korrigieren lassen. leider haben bemerkt man das nicht immer, da verschiedene knöpfe davor gedrückt werden müssen oder das gerät "lesefehler" anzeigt aber trotzdem den vorgang annimmt, sodass man meint nochmal stempeln zu müssen was verkehrt ist.

das heißt wenn am ende des monats erst der fehler entdeckt wird, gibt es hier keine 3 tage mehr wo man es korrigieren kann, eben nur direkt nach dem verstempeln. heist im klartext: pech gehabt und umsonst für den betrieb gearbeitet.

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#8
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Wie wäre es denn mit der Theorie, dass sich Fehler zugunsten des AN und des AG in der Waage halten ?

Fehler dürften eigentlich nur selten vorkommen, sonst muss der Chef das mal beim Hersteller reklamieren und ggfs. eine sichere Anlage installieren.

Da es sich bei Stempelanlagen um kaufmännisch relevante Einrichtungen handelt müssen auch hier die Grundzüge der ordnungsgemäßen Buchführung gelten.

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#9
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

darf der AG nunr verstempelte stunden nach 3tagen streichen oder nicht?

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#10
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Sagen wir es mal so:
In vielen Firmen gibt's eins auf den Deckel, wenn die Stundeneinträge nicht regelmäßig am selben Tag sauber ausgeführt worden sind.

3 Tage sind also mehr Zeit als genug.
Nein, kein Gesetz bekannt.

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