Hallo there,
ich hoffe jemand von Euch kann mir einen Tip in folgender Sache geben:
(Ist´ natürlich ein rein hypothetisch konstruierter Fall zwecks Wissensbefriedigung)
Sachverhalt:
Meine Frau befindet hat eine Ausbildung zur Erzieherin beendet. Zur letztendlichen Anerkennung ist ein einjähriges Praktikum erforderlich welches - da es in einer Kindertagesstätte stattfindet - durch das Jugendamt der Stadt finanziert wird. Sämtliche Formalitäten waren geklärt, nun scheitert die Durchführung des Praktikums an der Tatsache daß das Jugendamt die Finanzie des Praktikumsplatzes nicht Übernehmen will, "da die, aufgrund der durch das Mutterschaftgesetzes möglichen, Fehlzeiten zu hoch sein könnten". Der Träger der Tagesstätte seinerseits hat allerdings keine Einwände gegen die Durchführung und seinerseits grünes Licht gegeben.
Ich muß mich sehr wundern, daß ausgerechnet eine öffentliche Institution in dieser Weise agiert und den Gedanken des Mutterschutzgesetzes mit den Füßen tritt.
Kann mir jemand verraten, ob die Absage der Finanzierung in diesem Fall zulässig ist (wäre...) ?
Many thanks !
Thorsten
Stadt verhindert Ausbildung wg. Schwangerschaft
23. Juni 2002
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Frage vom 23. Juni 2002 | 13:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stadt verhindert Ausbildung wg. Schwangerschaft
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