Hallo,
ich habe gerade folgendes Problem und mein guter Freund Google, hat mir hier leider keine Info zu geben können. Daher dachte ich, dass hier einmal nachfrage.
Ich bin Leiter einer kleinen Abteilung einer deutschen GmbH die 100%ige Tochter einer dänischen Firma ist. Im letzten Jahr wurde bei uns Formulare zur persönlichen Zielvereinbarung eingeführt, welche dann am Ende des Jahres bewertet warden müssen. Diese Formulare sind in englischer Sprache. Da ich aber einige Mitarbeiter in mener Abteilung habe, die im englischen nicht wirklich gut sind, habe ich die Personalabteilung unserer Muttergesellschaft in Dänemark darum gebeten, mir das Formular in Deutsch zur Verfügung zu stellen, damit hier keine Missverständnisse und Fehlinterpretationen auftreten. Leider wollte man dieser Bitte aber nicht nachkommen.
Daher jetzt meine Frage in die Runde, ob meine Mitarbeiter ein Anrecht auf eine Leistungsbeurteilung in Deutsch haben, da sie ja bei einer deutschen GmbH angestellt sind?
Ich bedanke mich schon einmal im voraus für alle Antworten.
Viele Grüße
Andreas
Sprache der Mitarbeiterbeurteilung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bei internationalen Konzernen kann es m.W. durchaus sein, dass die alleinige Geschäftssprache Englisch ist.
Ist auch so. Einfach, weil ansonsten zu viele Unterschiede bei den verschiedenen Übersetzungen sich einschleichen können. Man will dann einen Standart im ganzen Konzern haben. Ein absolut übliches vorgehen.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatDaher jetzt meine Frage in die Runde, ob meine Mitarbeiter ein Anrecht auf eine Leistungsbeurteilung in Deutsch haben, da sie ja bei einer deutschen GmbH angestellt sind? :
Amtssprache ist Deutsch. Somit wäre die Beurteilung wohl auch in dieser Sprache zu verfassen.
Denn will man daraus arbeitsrechtliche Maßnahmen herleiten, muss eine Sprache verwendet werden die dem Arbeitnemer geläufig ist bzw. zu sein hat.
Hilfreich dazu evtl.
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Wer_entscheidet_ueber_englisch_im_Unternehmen_LAG_Koeln_5TaBV114-08.html
... es geht da zwar um die Mitbestimmung des BR, aber immerhin kann man dem entnehmen, dass es möglich ist, Englisch als Betriebssprache einzuführen.
Du, Betriebsrat, das ist noch eine andere Rille. Da ist es etwas komplizierter. Aber hier, ein Fragebogen, keine Probleme.
wirdwerden
... schon klar, habe nur irgendwas gesucht, weil drkabo meinte: 'geht gar nicht'.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
5 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten