Sprache der Mitarbeiterbeurteilung

1. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
go479592-93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sprache der Mitarbeiterbeurteilung

Hallo,

ich habe gerade folgendes Problem und mein guter Freund Google, hat mir hier leider keine Info zu geben können. Daher dachte ich, dass hier einmal nachfrage.

Ich bin Leiter einer kleinen Abteilung einer deutschen GmbH die 100%ige Tochter einer dänischen Firma ist. Im letzten Jahr wurde bei uns Formulare zur persönlichen Zielvereinbarung eingeführt, welche dann am Ende des Jahres bewertet warden müssen. Diese Formulare sind in englischer Sprache. Da ich aber einige Mitarbeiter in mener Abteilung habe, die im englischen nicht wirklich gut sind, habe ich die Personalabteilung unserer Muttergesellschaft in Dänemark darum gebeten, mir das Formular in Deutsch zur Verfügung zu stellen, damit hier keine Missverständnisse und Fehlinterpretationen auftreten. Leider wollte man dieser Bitte aber nicht nachkommen.
Daher jetzt meine Frage in die Runde, ob meine Mitarbeiter ein Anrecht auf eine Leistungsbeurteilung in Deutsch haben, da sie ja bei einer deutschen GmbH angestellt sind?

Ich bedanke mich schon einmal im voraus für alle Antworten.


Viele Grüße
Andreas

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Bei internationalen Konzernen kann es m.W. durchaus sein, dass die alleinige Geschäftssprache Englisch ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ist auch so. Einfach, weil ansonsten zu viele Unterschiede bei den verschiedenen Übersetzungen sich einschleichen können. Man will dann einen Standart im ganzen Konzern haben. Ein absolut übliches vorgehen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von go479592-93):
Daher jetzt meine Frage in die Runde, ob meine Mitarbeiter ein Anrecht auf eine Leistungsbeurteilung in Deutsch haben, da sie ja bei einer deutschen GmbH angestellt sind?

Amtssprache ist Deutsch. Somit wäre die Beurteilung wohl auch in dieser Sprache zu verfassen.
Denn will man daraus arbeitsrechtliche Maßnahmen herleiten, muss eine Sprache verwendet werden die dem Arbeitnemer geläufig ist bzw. zu sein hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du, Betriebsrat, das ist noch eine andere Rille. Da ist es etwas komplizierter. Aber hier, ein Fragebogen, keine Probleme.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

... schon klar, habe nur irgendwas gesucht, weil drkabo meinte: 'geht gar nicht'.

0x Hilfreiche Antwort

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