Weiß jemand die Sperrzeiten des AA, wenn man nach dem Ende eines befristeten AV keinen Verlängerungsvertrag mehr annimmt?
Es wurde eine nochmalige Verlängerung für 6 Monate angeboten, AN kann allerdings aus persönlichen Gründen dort nicht länger arbeiten und möchte deshalb die Verlängerung nicht mehr (hauptsächlich gesundheitliche Gründe). Da das Arb.Amt sicher bei der Firma nachfragt warum keine Verlängerung, werden sie das angeben, dass der AN nicht möchte. Dann wird es ev. zu einer Sperre kommen?
Falls es eine Sperre gibt, wird diese Zeit dann vom Arb. losengeld abgezogen, falls nicht sofort eine andere Stelle gefunden werden kann, oder wie wird das gerechnet ?
Danke für die Antworten.
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Sperrzeiten vom Arb.Amt nach Ende befr. AV
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Mit deiner Frage bist du gewiss unter Sozialrecht besser aufgehoben.
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quote:
Da das Arb.Amt sicher bei der Firma nachfragt warum keine Verlängerung,
Die Arbeitsagentur wird da normalerweise nicht nachfragen, das gehört nicht zu deren Aufgaben.
quote:
Dann wird es ev. zu einer Sperre kommen?
Laut Durchführungsanweisung der Arbeitsagentur darf in diesem Fall keine Sperrzeit verhängt werden. Ob sich alle Sachbearbeiter daran halten und die Anweisungen kennen, weiss ich jedoch nicht.
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HIer gibt es defintiv keine Sperre, und es wird auch nciht beim Arbeitgeber nachgefragt!!
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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"
Siehe auch Sperrzeit
Laut § 159 Absatz 3 führen nur abgelehnte Angebote vom Amt zu einer Sanktion:
quote:
eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder
Laut §159 Abs.3 führen unzureichende Eigenbemühungen zu einer Sperre.
§ 159 Ruhen bei Sperrzeit
(1) ... Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn
...
3.die oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit [color=green]geforderten Eigenbemühungen nicht nachweist[/color] (Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen),
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Das ist ja schön, dass ihr hier jetzt alle möglichen Sperrzeittatbestände aufführt, aber passen tuen die alle nicht. Vor allem mit EIgenbemühungen hat das nichts zu tun.
Also, du kannst mir entweder glauben, dass es in diesem Fall keine Sperrzeit gibt, ganz einfach, weil dafür keine Rechtsgrundlage existiert, oder du stellst die Frage nochmal im Bereich Sozialrecht, wo Leute unterwegs sind, die nicht nur mit Halbwissen um sich werfen. (Kein Vorwurf!!! Dafür wißt ihr hier bestimmt alle tausend Mal besser über Arbeitsrecht bescheid...)
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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"
Danke an alle Antworter. Ich glaube auch, dass es nach blauf des befr. Av keine Sperrzeit gibt, auch wenn eine Verlängerung nicht angenommen wird.
Den Rest wird die Person direkt am Arb. Amt erfahren.
Gruß
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