Sperrzeit wegen Aufhebungsvertrag wegen nichtzahlung vom Arbeitgeber

27. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
zockerherr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sperrzeit wegen Aufhebungsvertrag wegen nichtzahlung vom Arbeitgeber

Guten Tag,

folgendes Problem ist aufgetreten, bei meiner letzten Beschäftigung gab es von anfangan ständige Probleme mit der Lohnzahlung immer Wochen zu spät und nichtmal der Komplette Lohn immer nur Stückweise auch auf der Lohnabrechnung, Gekündigt wurde im November, da ich erstmal mein Erspartes aufgebraucht habe meldete ich mich erst anfang Januar bei der Agentur, doch jetzt bekomme ich einen Brief mit einer 12 Wöchigen Sperrzeit ist die Rechtens ? Da ich mit Kontoauszügen nachweissen kann das nie der volle Lohn kam und auch immer Verspätet da es eine Vertragsverletztung ist wurde ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet.

MFG

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Eine Sperre wäre nach der Rechtslage berechtigt, wenn im Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Eine verspätete Lohnzahlung ist etwas, wogegen man sich im Arbeitsverhältnis wehren kann. Dafür ist das Arbeitsgericht zuständig. Wenn es gravierende Gründe gibt, weshalb man die Angelegenheit nicht gerichtlich klären kann, dann kann man versuchen, vor Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag bei der Agentur für Arbeit zu klären, dass dies keine Sperre zur Folge hat. Und die sollte man sich auf jeden Fall schriftlich geben lassen, hinterher wird das eher selten was.
Wenn Sie im November einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, haben Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit zu melden. Jede Verzögerung hier kann eine Sperre zur Folge haben.
Wenn keine Ersparnisse mehr da sind kann ein Anspruch auf AlgII bestehen:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/300088-arbeitslosengeld-gesperrt---was-nun

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Das Problem könnte hier auch durchaus sein, dass Sie sich nicht rechtzeitig gemeldet haben. Unabhängg davon, ob Sie Erspartes aufbrauchen oder direkt Geld vom Amt bekommen möchten, müssen Sie sich beim Amt melden, wenn Sie selbst Kentniss darüber erhalten, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen