Hallo zusammen,
Auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage bin ich (w/56) auf dieses Forum gestoßen und stelle mal hier meine Frage.
Ich lebe seit 2 Jahren in einer Fernbeziehung (130km) seit einem Jahr wollen wir zusammen ziehen aber ich finde auf der Entfernung keinen Job wegen der Kündigungsfrist meiner Wohnung (3Monate) in der Firma (17Jahre) wäre es nur die Gesetzliche Gündigungsfrist.
Nun habe ich überlegt beides zu kündigen und zu ihm zu ziehen und mir dann einen Job Vorort zusuchen. Ich weiß aber nicht ob ich dann vom Arbeitsamt gesperrt werden würde und wenn ja mein Lebensgefährte für mich aufkommen muss. Was ich natürlich nicht möchte. Er kann leider nicht umziehen.
Gruß
Mona
Sperre Arbeitsamt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es wird zurecht gesperrt. Wieso sollen wir alle dafür zahlen, damit ihr zusammenkommt? Sucht einen Job und gut ist. Machen tausende andere auch so.
Gibt es sie auch in höflich?
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ZitatNun habe ich überlegt beides zu kündigen (123recht.net Tipp: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) und zu ihm zu ziehen und mir dann einen Job Vorort zusuchen :
Wenn man sich für die Komfortversion der Vor-Ort-Suche entscheidet, dürfte das in der Regel auf wenig Gegenliebe beim Amt stoßen.
Man kann ja vorher anfragen und sollte sich die Zusicherung der Sanktionslosigkeit schriftlich geben lassen.
Ansonsten:
Familienzusammenführung kann durchaus ein Grund sein, dass die AA auf Sanktionen verzichtet. Also mit der AA sprechen - und Zusagen schriftlich geben lassen.
@ blaubär: wir haben hier keine Familienzusammenführung. Aber abgesehen davon ist es doch wesentlich sinnvoller, sich aus einer ungekündigten Stelle heraus zu bewerben als aus einer Arbeitslosigkeit heraus.
wirdwerden
Googeln Sie mal Urteile zu Ihrer Frage. Gängige Rechtsprechung ist, dass man ohne Sperre zum Partner ziehen darf.
ZitatGängige Rechtsprechung ist, dass man ohne Sperre zum Partner ziehen darf. :
Wenn die Eheschließung geplant ist, ja. Man sollte es dennoch vorher mit der AA klären und sich überlegen, ob man sich nicht aus einer ungekündigten Stellung bewirbt und sich um einen Auflösungsvertrag bemüht.
/// keine Familienzusammenführung (wirdwerden)
War auch als 'Wink mit Zaunpfahl' gemeint. Wird doch eine ernste Absicht sein, wenn AN so viel in Kauf nimmt.
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