Sperre Arbeitsamt

31. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.07.2017 22:42:38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Sperre Arbeitsamt

Hallo zusammen,

Auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage bin ich (w/56) auf dieses Forum gestoßen und stelle mal hier meine Frage.
Ich lebe seit 2 Jahren in einer Fernbeziehung (130km) seit einem Jahr wollen wir zusammen ziehen aber ich finde auf der Entfernung keinen Job wegen der Kündigungsfrist meiner Wohnung (3Monate) in der Firma (17Jahre) wäre es nur die Gesetzliche Gündigungsfrist.
Nun habe ich überlegt beides zu kündigen und zu ihm zu ziehen und mir dann einen Job Vorort zusuchen. Ich weiß aber nicht ob ich dann vom Arbeitsamt gesperrt werden würde und wenn ja mein Lebensgefährte für mich aufkommen muss. Was ich natürlich nicht möchte. Er kann leider nicht umziehen.

Gruß
Mona

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Es wird zurecht gesperrt. Wieso sollen wir alle dafür zahlen, damit ihr zusammenkommt? Sucht einen Job und gut ist. Machen tausende andere auch so.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.07.2017 22:42:38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Gibt es sie auch in höflich?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Mona1961):
Nun habe ich überlegt beides zu kündigen (123recht.net Tipp: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) und zu ihm zu ziehen und mir dann einen Job Vorort zusuchen

Wenn man sich für die Komfortversion der Vor-Ort-Suche entscheidet, dürfte das in der Regel auf wenig Gegenliebe beim Amt stoßen.

Man kann ja vorher anfragen und sollte sich die Zusicherung der Sanktionslosigkeit schriftlich geben lassen.



Ansonsten: :forum:




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17376 Beiträge, 6470x hilfreich)

Familienzusammenführung kann durchaus ein Grund sein, dass die AA auf Sanktionen verzichtet. Also mit der AA sprechen - und Zusagen schriftlich geben lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

@ blaubär: wir haben hier keine Familienzusammenführung. Aber abgesehen davon ist es doch wesentlich sinnvoller, sich aus einer ungekündigten Stelle heraus zu bewerben als aus einer Arbeitslosigkeit heraus.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Googeln Sie mal Urteile zu Ihrer Frage. Gängige Rechtsprechung ist, dass man ohne Sperre zum Partner ziehen darf.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Gängige Rechtsprechung ist, dass man ohne Sperre zum Partner ziehen darf.


Wenn die Eheschließung geplant ist, ja. Man sollte es dennoch vorher mit der AA klären und sich überlegen, ob man sich nicht aus einer ungekündigten Stellung bewirbt und sich um einen Auflösungsvertrag bemüht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17376 Beiträge, 6470x hilfreich)

/// keine Familienzusammenführung (wirdwerden)

War auch als 'Wink mit Zaunpfahl' gemeint. Wird doch eine ernste Absicht sein, wenn AN so viel in Kauf nimmt.

0x Hilfreiche Antwort

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