Hallo! Folgender Sachverhalt:
In unserem Unternehmen erhalten alle Arbeitnehmer Sonn und Feiertagszuschläge, außer in einer Abteilung. Diese bekommt die Zuschläge geschlossen nicht, bei gleicher/ vergleichbarer Arbeit. Ergibt sich dennoch ein Anspruch auf Basis betrieblicher Übung und/oder aufgrund Gleichbehandlungsgrundsatz?
Sonn- und Feiertagszuschläge
20. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 20. Juli 2018 | 22:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonn- und Feiertagszuschläge
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Juli 2018 | 23:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
Zitatbei gleicher/ vergleichbarer Arbeit. :
Was denn nun?
#2
Antwort vom 21. Juli 2018 | 05:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die anderen Abteilungen machen - je nach aktueller Auftragslage - entweder genau das gleiche für den gleichen Kunden, wie die Abteilung welche die Zuschläge nicht bekommt, oder bearbeiten Fälle für andere Kunden mit leicht geänderten Vorgaben seitens der Kunden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. Juli 2018 | 10:38
Von
Status: Weiser (17442 Beiträge, 6490x hilfreich)
Da müsste sich wohl einer finden, der das gerichtlich klären lässt.
Und jetzt?
Schon
267.957
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
19 Antworten