Sonn- und Feiertagszuschläge

20. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Telcontar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonn- und Feiertagszuschläge

Hallo! Folgender Sachverhalt:

In unserem Unternehmen erhalten alle Arbeitnehmer Sonn und Feiertagszuschläge, außer in einer Abteilung. Diese bekommt die Zuschläge geschlossen nicht, bei gleicher/ vergleichbarer Arbeit. Ergibt sich dennoch ein Anspruch auf Basis betrieblicher Übung und/oder aufgrund Gleichbehandlungsgrundsatz?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Telcontar):
bei gleicher/ vergleichbarer Arbeit.

Was denn nun?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Telcontar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die anderen Abteilungen machen - je nach aktueller Auftragslage - entweder genau das gleiche für den gleichen Kunden, wie die Abteilung welche die Zuschläge nicht bekommt, oder bearbeiten Fälle für andere Kunden mit leicht geänderten Vorgaben seitens der Kunden.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

Da müsste sich wohl einer finden, der das gerichtlich klären lässt.

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