Sonn., Feiertags., u. Nachtzuschläge

2. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Pakino
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonn., Feiertags., u. Nachtzuschläge

Wer kann mir helfen ?
Bin Physiotherapeut und angestellt bei einem Rehazentrum. Seit 4 Monaten bin ich abgestellt bei einem Sportprofiverein und bin daher viel am Wochenende und nachts unterwegs mit dem Team zu den jeweiligen Spielen. Mein Vertrag gilt aber noch ohne jegliche Abänderung für das Rehazentrum mit den jeweiligen Kernarbeitszeiten. Zu Anfang bekam ich eine mündliche Zusage für diese Zuschläge von der mein Arbeitgeber so nichts mehr wissen will. Seine Vorstellung ist jetzt das Ganze irgendwie abenteuerlich mit meinen Brutto zu verechnen so das ich trotzdem Netto etwa mehr bekomme.
Es sind noch drei Arbeitskollegen davon betroffen !

Meine Fragen hierzu:
1. Inwieweit stehen mir diese Zuschläge und in welcher Höhe zu ?
2. Inwieweit ist mein Arbeitgeber greifbar bezüglich der mündlichen Zusage ?
3. Ist die Bruttoverechnung rechtlich überhaupt zulässig ?
4. Kann ich zur Not die Zuschläge auch über mein Lohnsteuerjahresausausgleich geltend machen ?

Für eine Auskunft würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus für jede Hilfe !

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-- Editiert von Pakino am 02.12.2004 21:01:58

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Sie bekamen eine mündliche Zusage, was ist mit Ihren 3 Kollegen, haben die auch eine mündliche Zusage?

Würden die das auch im Ernstfall vor Gericht bestätigen?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Sie bekamen eine mündliche Zusage, was ist mit Ihren 3 Kollegen, haben die auch eine mündliche Zusage?

Würden die das auch im Ernstfall vor Gericht bestätigen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pakino
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja haben Sie auch bekommen.
Mit Gericht ist so ne Sache da da immer Ärger vorprogrammiert ist. Wäre nur die letzte Lösung. Danke für die Antwort!

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Ich habe doch noch gar nicht geantwortet, nur gefragt-?

An Ihrer Stelle würde ich mit den Kollegen gemeinsam zum Chef gehen und ganz sachlich die Situation schildern. Ihnen allen wurde versprochen etc. und mitteilen, dass Sie ein gütliche Lösung anstreben, und deshalb einen Kompromiss suchen.
Sprechen Sie sich vorher mit Ihren Kollegen ab, was realistisch ist.
IHnen steht das mündlich vereinbarte Geld rechtlich gesehen zu, und wenn Sie gemeinsam auftreten, merkt Ihr Arbeitgeber, dass das kein Spiel ist.

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#5
 Von 
kar33m
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

arbeite fast immer nachts und son und feiertage .muss mir mein chef zuschläge zahlen?oder ist das keine pflicht?

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

<font color=red>NEUE FRAGE IN ALTEM THREAD!!!</font>


@kar33m Nur wenn das irgendwie vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist.

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#7
 Von 
sparer
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 13x hilfreich)

Nacht, Sonn- und Feiertagzuschläge müssen vertraglich und damit schriftlich vereinbart. Mündliche Zusagen sind rechtlich irrelevant.

Es gibt viele AG (hauptsächlich im Gastronomiebereich und in der Sicherheitsbranche, wenn auf 400-EURO-Basis gearbeitet wird), für die Zuschlag und 8-Stunden-Tag Fremdwörter sind.

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Mündliche Zusagen sind rechtlich irrelevant.


Quatsch mit Soße.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Hi venotis, da haben wir doch mal exakt den selben Gedanken.

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#10
 Von 
Malte71
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, zu Deinen Fragen kann ich in wie weit antworten....

zu 1. in welcher Höhe: Diese ist meist in den Tarifverträgen festgehalten, schau einfach in den für Euch aktuellen.

zu 2. Mündliche Zusage: für diese ist er greifbar da es sie sogar auch anderen Arbeitnehmern zugesagt hat, Zuschläge aber wiederum der Tarifvertrag festlegt.

zu 3. Brutto rechtlich: ja sicher ist das rechtlich es gibt schließlich dann auch den Unterschied zwischen sozialversicherungspflichtigem und steuerpflichtigem Brutto, z.B. Sonntags und Nachtzuschläge sind 100% Steuerfrei werden aber trotzdem brutto mitgerechnet, Feiertags ist etwas kompliziertet da gibt es unter umständen 135%, wobei wenn auf Freizeitausgleich verzichtet wird, 100% Versteuert werden und 35% frei sind.

zu 4. Zuschläge kannst du im Jahresausgleich nicht extra geltend machen da Du die Extrabezüge schon steuerlich vergünstigt bezogen hast.

Für solche Sachen ist es immer sehr schwierig etwas zu finden, aber wichtig ist immer der für Dich zutreffende Tarifvertrag welchen dein Arbeitgeber öffentlich aushängen haben muss. Da Du in einem Rehazentrum arbeitest denke ich mal ist es dem Öffentlichem Dienst angeglichen, mach Dich mal schlau und lese dort nach.

Im TVöD sieht es wie folgt aus. Als Beispiel

Samstagsarbeit: 13-20Uhr 20% extra pro Std versteuert.
Sonntagsarbeit: Ganztägig 25% extra pro Std steuerfrei.
Nachtarbeit: 20-06Uhr 25% extra pro Std steuerfrei.
Vorfeiertagsarbeit: z.B. den Donnerstag vor K-Freitag für die gesammte Arbeitszeit 20% extra pro Std versteuert.
Feiertagsarbeit: Oster,Weihnachten etc 135% extra pro Stunde, davon aber 100% versteuert und 35% steuerfrei, oder du nimmt Freizeitausgleich d.h. Du arbeitest 6,5 Std also bekommst 6,5 Std zusätzlich aufs Überstundenkonto aber dann nur noch die 35% aber steuerfrei.
Im Tvöd stehen dir auch Heiligabend und Silvester je 6,5 Stunden zu egal ob Du arbeitest oder nicht,vorausgesetzt es sind keine Sonntage.

Nachtarbeit ist auch immer etwas anders geregelt, da das Gesetz eine Nachtarbeit eigentlich erst ab 23Uhr vorsieht.

Es ist sehr schwierig auf Deine Frage zu antworten wenn man dein Tarifrecht und auch deinen Arbeitsvertrag nicht kennt.

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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Malte71 Die Ursprungsfrage ist von 2004 . Ich glaub kaum, dass den Fragesteller heute noch deine Antworten interessieren.

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