Sonderzahlung/Weihnachtsgeld

26. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Clamor
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
Sonderzahlung/Weihnachtsgeld

Folgende Situation:
Ein Beamter bekommt in der Novemberabrechnung eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Das Weihnachtsgeld beträgt bei Beamten 2,5% des Bruttojahresgehalts.

Auf der 2. Seite der Bezügemitteilung ist die Berechnung des Weihnachtsgelds näher aufgeschlüsselt: Für jeden Monat steht dort das Bruttogehalt, unten dann eine Summe auf die dann die 2,5% angesetzt wird.

Nun sieht er, dass die Monate Januar bis Mai nicht berücksichtigt wurden, da der Beamte zwar in diesen Monaten und auch schon seit 2005 bei der Behörde angestellt war, jedoch noch nicht verbeamtet war. Dementsprechend wurden die 2,5% nur auf die Monate Juni bis Dezember berechnet.

Natürlich ist er verärgert da er ja schon das ganze Jahr für die Behörde arbeitet, die Monate als Angestellter aber nun einfach nicht berücksichtig werden - als wäre er garnicht da gewesen - und er nun somit viel weniger Weihnachtsgeld bekommt.

Hinzu kommt noch, dass er, wenn er Angestellter geblieben wäre, 80% eine Monatsgehalts als Weihnachtsgeld bekommen hätte, was ebenfalls viel mehr gewesen wäre. Er fragt sich nun, aus welchem Rechtsgrund die ersten Monate einfach wegfallen.

Für die Beamten steht zu diesem Thema was im Bundessonderzahlungsgesetz (http://bundesrecht.juris.de/bszg/BJNR307700003.html) und für die Tarifangestellten im TVÖD §20 (http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Common/Anlagen/Themen/Oeffentlicher__Dienst/DatenundFakten/TVoeD/TVoeD,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/TVoeD.pdf).

Leider komme ich mit der Interpretation von Gesetzestexten nicht so gut klar und bitte daher um eure Hilfe bei diesem verzwickten Fall.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Nach dem TVöD hast Du keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung, weil Du am 01.12. nicht mehr unter den TVöD fällst.

Nach dem BSZG hast Du Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe von 2,5% der Jahresbezüge als Beamter.

Dadurch, dass Du zum 01.06. Beamter geworden bist, fallen bei der Sonderzahlung also die Monate Januar bis Mai unter den Tisch. Soweit ich das überblicken kann, ist das korrekt.

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#2
 Von 
Clamor
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke, scheint wohl so zu stimmen - schade eigentlich ;-)

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