Sonderurlaub für Kommunion

2. Januar 2018 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Gibt es für die Kommunion des Kindes Sonderurlaub? Einen direkten gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Zwar hat ein Arbeitnehmer ein Recht auf bezahlten Sonderurlaub, wenn er unverschuldet nicht zur Arbeit kommen kann, z.B. der eigenen Hochzeit oder Beerdigungen naher Verwandter. Für Familienfeiern wie Kommunion gilt das nicht. Tarifverträge oder individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag sind jedoch möglich. Dort können solche Familienfeiern ein-, aber auch ausgeschlossen werden.

 Von 
cazadora
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderurlaub für Kommunion

Hallo und ein gesundes neues Jahr wünsche ich.
Mein Kind hat dieses Jahr Kommunion und für den Montag müsste ich Urlaub nehmen.
Gibt es dafür Sonderurlaub? Habe ich da evtl. gesetzlichen Anspruch?
Ich harbeite in einem mittelständischem Unternehmen und soweit ich weiß gab es Sonderurlaub bisher für Sterbefall eines nahen Angehörigen oder Geburt des eigenen Kindes.
Danke schonmal für eure Antworten.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Für die Kommunion des Kindes gibt es keinen Sonderurlaub. Es ist auch sehr ungewöhnlich, dass die auf einem Montag stattfindet. Die mir bekannten Kommunionfeiern haben immer auf einem Sonntag stattgefunden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Gesetzlichen Sonderurlaub gibt es dafür nicht.
Generell ist diese Art von Sonderurlaub (Heirat, Bestattung naher Angehöriger, Geburten) durch § 616 BGB begründet.

Oft gibt es aber Tarifverträge, die genauer definieren, welchen Sonderurlaub es gibt.
Und letztendlich gibt es noch den Chef. Frag doch einfach mal. Vielleicht findet er das ja toll.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von cazadora):
Gibt es dafür Sonderurlaub?

Wenn das so in den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen steht



Zitat (von cazadora):
Habe ich da evtl. gesetzlichen Anspruch?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Wenn die Kommunion am Montag statt findet, könnten die Voraussetzungen der oben genannten gesetzlichen Bestimmung erfüllt sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Auf der von muemmel verlinkten Seite wird zwar ausgeführt, dass in der Rechtsprechung Kommunion und Konfirmation als Fälle des § 616 BGB anerkannt sind, guckt man sich aber mal anhand einer entsprechenden Rechtsprechungsdatenbank die Urteile dazu an, bemerkt man schnell, dass es zwar ein Urteil des BAG vom 11.02.1993 - 6 AZR 98/92 zur Kommunion gibt, es da allerdings um § 33 MTB II - also einen Tarifvertrag - ging. In diesem war die Erstkommunion auch ausdrücklich als Tag für eine bezahlte Arbeitsbefreiung genannt. Ob also, wenn nur § 616 BGB zur Anwendung kommt, eine gleichlautende Entscheidung getroffen würde, kann aus dem Urteil gar nicht abgelesen werden.

Mal abgesehen davon, dass § 616 BGB sowieso dispositiv ist und man immer gucken muss, was denn im Arbeitsvertrag oder anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Gibt es dort Sonderregelungen, dann kann die Anwendung von § 616 BGB im Übrigen auch ausgeschlossen sein.

Mal abgesehen davon, dass ich es bzgl. Kommunionen auch nur kenne, dass diese an einem Sonntag oder evtl. sonstigen Feiertag (evtl. Christi-Himmelfahrt) stattfinden. Was oftmals dann montags, wenn die Kommunion auf einen Sonntag fiel, stattfindet, sind Dankgottesdienste. Die zählen aber dann nicht mehr zu Kommunion und dafür gibt es keinen bezahlten Sonderurlaub.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cazadora
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Vielen Dank für die vielen und vor allem hilfreichen Antworten.
Ihr habt Recht, die Kommunion ist an dem Sonntag und montags ist der Dankgottesdienst.
Ich habe keinen Tarifvertrag und Sonderurlaub ist vertraglich auch nicht geregelt.
Somit spricht alles dafür, dass ich keinen Sonderurlaub nehmen kann.
Danke nochmal.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von cazadora):
Somit spricht alles dafür, dass ich keinen Sonderurlaub nehmen kann.

Aber normalen Urlaub könnte man nehmen. Oder Überstunden abbauen.Wennd denn genehmigt wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.944 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen