Moin,
ich wollte mal fragen ob ein Sonderkündigungsrecht besteht wenn zwei Firmen zusammen gelegt werden und darauß eine gemacht wird ?
Sonderkündigungsrecht Arbeitsvertrag
9. Januar 2016
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Frage vom 9. Januar 2016 | 13:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht Arbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 9. Januar 2016 | 13:58
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Für wen, für AN oder AG?
#2
Antwort vom 10. Januar 2016 | 15:39
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Ich sag mal, beide haben kein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag läuft weiter.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Januar 2016 | 12:42
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 57x hilfreich)
Sie haben die Möglichkeit als AN innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Information, dass es zum Betriebsübergang kommen wird, schriftlich zu widersprechen. Kann adressiert werden an den bisherigen und den neuen AG (BGB 613a).
Ein eigentliches Sonderkündigungsrecht gibt es nicht.
#4
Antwort vom 12. Januar 2016 | 15:25
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Ein Widerspruch kann den Arbeitsplatz gefährden.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebsuebergang.html
Zitat:Welche Folgen hat ein Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber?
Erklärt der Arbeitnehmer rechtzeitig, d.h. innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber seinen Widerspruch, so hat dies zur Folge, dass sein Arbeitsverhältnis mit dem ursprünglichen Arbeitgeber, d.h. dem Betriebsveräußerer fortbesteht.
.....
Da der alte Arbeitgeber aufgrund der Betriebsveräußerung meist keine Möglichkeit mehr hat, den widersprechenden Arbeitnehmer zu beschäftiten, gefährdet ein Widerspruch meist den Bestand des Arbeitsverhältnisses, d.h. es droht eine - wirksame - betriebsbedingte Kündigung durch den alten Arbeitgeber.
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