Hallo,
ich betreibe seit Jahren ein Portal. Ich mache Vertrag mit Kunden, Kunde wird somit auf mein Portal veröffentlicht. Jahr ein Jahr aus, kommt so der Betrag rein ohne weitere Arbeiten.
Und das ist nicht nur ein Kunude.
Jetzt bin ich arbeitslos, beziehe ALG und das Arbeitsamt sagt:
So viel Geld kann man nicht mit weniger als 15 Std. pro Woche erzielen. das stimmt aber nicht. ich brauche ja nichts mehr zu tun, um das Geld vom Kunden zu bekommen.
Kann sich das Arbeitsamt trotzdem quer stellen und nicht zahlen.
Ich mache weniger wie 15 Std. in der Woche (bekomme trotzden mit meinem Nebengewereb viel Geld rein, was den Beamten bestimmt foppt) und steh somit dem Arbeitsmarkt doch zur Verfügung.
Soll ALG zurück zahlen
6. Januar 2006
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Frage vom 6. Januar 2006 | 13:47
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Soll ALG zurück zahlen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2006 | 18:01
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo Adam, da fragst du besser im Sozialrecht-Forum. Hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.
MfG
#2
Antwort vom 6. Januar 2006 | 18:06
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@adam29
gehört eigentlich ins sozialrecht
wenn das amt dir unterstellt, mehr als 15st zu arbeiten, muß man es dir beweisen.
bekommst du alg 1 oder 2?
sunbee
Und jetzt?
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