Sicherheit Arbeitsplatz

5. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
MartinH123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sicherheit Arbeitsplatz

Folgende Situation:

Ich arbeite in einer Firma wo Betonfertigteile gefertigt werden.
Die Arbeiten finden in Hallen statt.
Eine Schalung in der die Teile gefertigt werden is extrem zu gemümlt mit Bauschutt.
Also man kann kaum gehen. Ich wen an der Schalung arbeite und evtl mal stolpere und mir den Kopf aufschlage würde mich sicher paar Minuten lang keiner entdecken.
Ich finde es sehr Gefährt dort zu arbeiten

Meine Frage ist. Kann ich die Arbeit an dieser Schalung verweigern zwecks mangelnder Sicherheit oder wäre das Arbeitsverweigerung?


-- Editiert von MartinH123 am 05.06.2018 12:16

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Weil du evtl. Mal stolpern und dir den Kopf anschlagen könntest die Arbeit verweigern? Der Schuss wird wohl nach hinten losgehen. Näher läge m.E. , nach festen Arbeitsschuhen und einem Helm zu fragen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von MartinH123):
würde mich sicher paar Minuten lang keiner entdecken.

Das kann einem an jedem Arbeitsplatz passieren.

Von daher ist das absolut kein Grund dort nicht zu arbeiten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Naja, kommt schon drauf an, oder? Wenn es an dem Arbeitsplatz nicht so aussehen MÜSSTE, und nur soviel Bauschutt da rumliegt, weil der Arbeitgeber nicht aufräumen lässt, und sich DESHALB das Risiko drastisch erhöht, WÄRE das schon ein Mängel, den man ansprechen sollte.

Grundsätzlich gibt es gefährliche Berufe; d.h. aber grade nicht, dass man dort keinen Wert auf Arbeitsschutz legen sollte (grade da nicht!).

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Man bespricht den Zustand des Arbeitsbereiches am besten mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese hat die Fachkunde sowie die Kompetenz das im Detail zu beurteilen und ggf. beim Arbeitgeber Abhilfe anzumahnen. Ansonsten könnte auch der Betriebsrat behilflich sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
WÄRE das schon ein Mängel, den man ansprechen sollte.

Klar, das ist aber was ganz anderes als das oben genannte "hätte hätte Fahradkette".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
MartinH123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es muss nicht so aussehen.
In anderen Hallen ist es ordentlich

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#7
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Seid ihr denn nicht auch für eure eigene Ordnung am Arbeitsplatz zuständig?

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#8
 Von 
MartinH123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin für den entstandenen "Müll" nicht zuständig sondern die wo ihn verursachen.

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