Seltsames vom Chef - ist das schon Mobbing?

4. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sorrows
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Seltsames vom Chef - ist das schon Mobbing?

Hallo liebes Forum,

ich wünsche mir einen Rat hierzu:
meinem Chef fallen seit einiger Zeit immer wieder seltsame Dinge ein, die ich als echte Schikane empfinde - wie seht Ihr das?
1.) Wir hatten jetzt schon mehrfach sogenannte "Fortbildungen" über mehrere Tage, samt Abendprogramm und Übernachtung - abgesehen davon, dass wir hierfür nur die jeweils durchschnittliche Arbeitszeit gutgeschrieben kriegen (hierzu gibt's ja schon einige Beiträge!), mussten wir auch noch das (teils echt teure Hotel-) Essen selbst bezahlen! Einige von uns haben da dann zum Schluss nur noch Suppe bestellt, da wir es uns nicht mehr leisten konnten...
2.) Eine Kollegin und ich mussten die letzten Monate mehrfach unsere Firma auf Messen vertreten und haben dafür - trotz vorheriger Genehmigung bzw. schriftlicher Anweisung durch den Chef! - doch nur die paar "normalen" Stunden gekriegt, sodass wir jetzt am Ende mit Minusstunden dastehen, da wir die eigentlich gedachten Plusstunden am jeweils nächsten Tag wieder abgebaut hatten (Bsp. Mittwoch +Donnerstag je 10 Std. Messe = 4 Std. zuviel - am Freitag 4h weniger gearbeitet - jetzt aber 4h Minus, da statt der 2x10 Std. nur je 8h erfasst wurden!)
3.) Seit einigen Wochen erhalte ich "Arbeitsanweisungen" meines Chefs nur durch Zufall, z.B. lese ich irgendein Besprechungsprotokoll, in dem dann steht "Frau Soundso mach Diesunddas bis dannunddann..." - zu mir direkt sagt er aber nix!?
Leider ist unser Chef emotional sehr empfindlich und bisweilen jähzornig, daher traue ich mich gar nicht, groß was zu sagen... Für einen Rat wäre ich echt total dankbar!
Danke und Gruß,
Sorrows

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3 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

1) Soweit die Fortbildungsmaßnahmen verpflichtend sind und die externe Unterbringung auch, muss der Chef auch die normalen Verpflegungskosten tragen. Soweit mal eine generelle Ansicht.
Ansonsten gilt allerdings keine wirkliche Regelugn hierzu, daher muss man sehr genau schauen, was im Arbeitsvertrag hinsichtlich Fortbildungen steht und was in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen. Steht in Tarifverträgen, dass der Arbeitnehmer bei externen Fortbildungen fürs Essen aufzukommen hat, dann habt ihr da keine Handhabe.

2) Hinsichtlich Arbeitszeit ist der Arbeitgeber entsprechend weisungsbefugt. Jedoch einfach eine andere Tätigkeit (Rumstehen auf Messen) verlangen und dies dann nicht voll zu vergüten, geht nicht, so weit würde ich mich mal aus dem Fenster lehnen. Hier müsste man zwar Überstundenregelungen anschauen aber die Messe-Arbeitszeiten habt ihr euch ja nicht ausgesucht, insofern waren die Überstunden angeordnet und die verfallen zu lassen, wenn am Tag danach nur 4h Arbeitszeit möglich waren, dürfte nicht rechtens sein. Hier gilt dann ggf. ein Annahmeverzug des Arbeitgebers. Ihr hättet ja am Folgetag 8h arbeiten können, die Messe war aber vorher beendet (wenn ich das richtig verstanden habe).

3) Nun, solange das nicht negativ ausgelegt wird, wenn man dann eine Arbietsanweisung übersieht... Sind sie in den Besprechungen denn anwesend? Gibt es sonsteine Verpflichtung, das Protokoll durchzusehen?

Ob das nun Mobbing ist. Schwer. letzteres könnte, wenn bei Nicht-Erledigen einer Aufgabe, die Ihnen unbekannt ist, Sanktionen ausgepsrochen werden und das wiederholt passiert, in meinen Augen schon in Richtung Mobbing gehen. Die beiden anderen Punkte sind eher allgemeine Konflikte zwischen AG und AN. Da würde ich weniger Mobbing sehen.

Soweit meine persönliche Meinung.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Sorrows
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mepeisen,
Danke für die Antwort!

ad1.) Tja, der Chef würde sicherlich sagen, das Abendprogramm sei "freiwillig" - aber mal ehrlich, eine Pflichtfortbildung in einem Seminarhotel mit Übernachtung - und dann soll das Abendessen privat sein? Regelungen gibt's bei uns hierzu leider gar keine.

ad 2.)Hier beruft er sich jetzt auf eine Regelung bzgl. "externer Fortbildungen", die eine Stundenanzahl auf die "Regelstunden" begrenzt. Meines Erachtens ist eine Messestandbetreuung doch aber keine Fortbildung!?
Zum Thema "man hätte am nächsten Tag mehr arbeiten können" - theoretisch ja, klar. (Dass meine Kollegin jedoch eh schon ein Problem hatte mit den Messetagen, weil sie kleine Kinder zu Hause hat, interessiert den Chef nicht...)

ad 3.) Nein, ich bin bei diesen Besprechungen nie dabei. Es ist tatsächlich reiner Zufall, dass ich diese Sätze dann irgendwann finde, weil ich die Protokolle aus Interesse lese (und oft ist dann leider die Frist schon recht knapp...). Ich finde das total unmöglich! Ist ja auch blöde, wenn das dann schon 15 Leute gelesen haben und ich zu meinem Chef sage, das schaffe ich jetzt aber nicht - was würden Sie tun?

Danke und Gruß,
Sorrows

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

1) Wie gesagt: Gesetzlich ist das nicht eindeutig geregelt. Pflichtseminare, die auswärts in einem Seminarhotel übernommen werden, da sind auch normale Verpflegungssätze durchaus zu begleichen. So sehe ich das persönlich. Es mag aber sein, dass ich, weil das in einer Reihe Tarifverträgen so steht, vorgefärbt bin. Wenn bei Ihnen keine vertragliche/ tarifliche Regelung zur Anwendung kommt, sieht es schwierig aus. Sowohl für Sie als Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

Auf der einen Seite entsteht Ihnen aus der Pflichtunterbringung im Hotel ein Schaden. Und zwar der Unterschied zwischen ihren normalen Lebenshaltungskosten und dem sehr teurem Essen im Seminarhotel.

Ich würde da aber mal hoffen, dass sich noch weitere äußern, die da evtl. etwas genauer Bescheid wissen und nicht so wie ich durch Tarifverträge, die bei externen Seminaren zusätzliche Tagessätze vereinbaren (zusätzlich zum Gehalt) vorgefärbt sind.

2) Repräsentation auf Messen ist keine externe Fortbildung, würde ich genauso sehen. Unabhängig davon hat er sie für die 10 Stunden verpflichtet. Es war sicherlich nicht möglich, den Messestand nach 8 Stunden Arbeitszeit zu schließen.

zu 3) Den Chef freundlich hinweisen, dass er kurz in einem Satz andeuten soll: Bitte Protokoll lesen, da wurde eine Aufgabe für Sie eingeteilt. Als Begründung unr sagen, sie möchten es nicht übersehen. Mehr nicht. Oder aber wirklich selbstständig jedes Protokoll nun durchforsten, ob dort ihr Name steht. Wenn Sie Zugang zum Protokoll haben, mag das alles merkwürdig sein, aber schlimm wird es erst, wenn sie gar kein Zugang zu den Protokollen haben, weil es beispielsweise an einen geschlossenen Empfängerkreis geht und sie gar nicht erreicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 04.12.2012 11:06

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