Selbst gekündigt, Abfindung?

9. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
*ratlos*
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbst gekündigt, Abfindung?

Folgender Sachverhalt:
Seit Herbst 2007 laufen in meiner Firma Verhandlungen über einen Sozialplan/ Interessenausgleich, weil aufgrund der Auftragslage größere Bereiche der Fertigung geschlossen werden sollen. Jeder Mitarbeiter hat Post bekommen, wo er noch einmal seine Sozialdaten aktualisieren konnte. Auch die Angestellten aus der Entwicklung, deren Bereich -inoffiziell- nicht betroffen sein sollte, weil gut ausgelastet, haben diese Post bekommen. Zu diesen gehöre ich auch. Da ich aber trotzdem die Zukunft der Firma nicht rosig sehe, habe ich mich nach einem neuen Job umgeschaut und auch einen gefunden. Dieses ging recht kurzfristig, so dass ich mich zwischen Weihnachten und dem Jahresende entscheiden musste. Also habe ich nach Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages bei meiner Firma noch am 31.12.2007 eine Kündigung beim Pförtner abgegeben, in der ich zum 30.06.2008 gekündigt habe (vertragliche Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende). Ich habe signalisiert, dass ich zum 30.03.2008 ausscheiden möchte.
Jetzt kommts:
Anfang dieser Woche gab es kuzfristig eine Betriebsversammlung, bei der bekanntgegeben wurde, dass einige hundert Mitarbeiter noch im Januar ihre Entlassung erhalten werden. Auch wurden die Ergebnisse der Schlichtung und die Modalitäten der Abfindungsregelungen bei Entlassungen, freiwilligem Ausscheiden usw. vorgestellt.

Frage: Habe ich Aussicht auf eine Abfindung, obwohl ich vor dieser Bekanntgabe selber gekündigt habe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

ein Anspruch darauf besteht wohl nicht, da Du ja bereits gekündigt hast.

Wenn Du Glück hast, bekommst Du doch noch etwas von dem Kuchen ab. Rede einfach mit dem AG und dem Betriebsrat.

Grüße

Sternchen

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. eine chance besteht vielleicht dann, wenn der sozialplan z.b. auch prämien für leute vorsieht, die von sich aus gehen (möchten). aber auch dann ist es verhandlungssache, da du ja vor der vereinbarung gekündigt hast.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und vielleicht hast du Glück und der Brief ist beim Pförtner liegen geblieben/Posteingang Personalabteilung - schnell mal nachfragen und vielleicht kannst du verhindern, das jemand den Brief liest?
Da hast du - mit viel Pech - zu schnell geschossen - aber die sichere Stelle sollte in diesem Fall wichtiger sein.

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#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Eine definitive Antwort kann ich nicht geben.

Keinesfalls aber sollten Sie einfach Antworten folgen die einen Anspruch ausschließen.

Zunächst einmal wird es auf die Regelungen im Sozialplan selbst ankommen. Hierin können auch Eigenkündigungen ( mit Stichtag) geregelt sein.
Ist dies bei Ihnen der Fall?

Ferner aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt Sie selbst kündigten. Wenn diese erst aufgrund drohender Entlassungen vom Arbeitgeber erfolgte sehe ich schon erfolgversprechende Möglichkeiten zu einem Anspruch zu kommen.

Je höher die im Raum stehende Abfindung ist umso eher sollten Sie einen erfahrenen Arbeitsrechtler (Sozialpläne sind nicht jedem Juristen geläufig)aufsuchen und eine mündliche Erstberatung verlangen. Und zwar auch bei Regelungen im Sozialplan die Sie ausschließen (diese müssen ja nicht rechtens sein).

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#5
 Von 
*ratlos*
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Höhe der Abfindung? Ich meine, dass ca. 0,5 Monatsgeälter pro Beschäftigungsjahr üblich sind. Macht nach 24 Jahren...

Dann werde ich mal zusehen, dass ich die Regelungen des Sozialplans als Papier in die Finger bekomme und einige Euro in einen Spezialisten investieren. Hoffentlich hält der diesen Fall dann nicht nur für vielversprechend, weil er ein Mandat haben will. Denn sein Honorar bekommt er ja auch bei Nichterfolg.

Bis hierhin erst einmal vielen Dank für die Tips.

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