Seit mehr als 3 Jahren beschäftigt und immer noch keinen UNBEFRISTETEN ARBEITSVERTRAG

10. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Maggy aus NRW
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)
Seit mehr als 3 Jahren beschäftigt und immer noch keinen UNBEFRISTETEN ARBEITSVERTRAG

Seit mehr als 3 JAhren bin ich bei der bekannten Deutsche Post beschäftigt. Immer wieder bekomme ich ein neuen befristeten Arbeitsvertrag. Der erste war für 3 Monate, dann folgte eine über 18 Monate danach wieder für ein Jahr und letztens 2 x für 6 Monate.

Nach 2 Jahren habe ich meinen Chef darüber informiert, dass es nach 2 Jahren er mir ein unbefristeten Arbeitsvertrag geben muss.

Mir wurde danach die Pistole auf die Brust gesetzt und es hieß, wenn ich nicht unterschreibe bin ich draußen. Weil ich mein Job nicht verlieren wollte, unterschreibe ich die BAV bis heute.

Ich schaltete den Betriebsrat ein und er erzählte mir, dass die Verträge weiter verlängert werden können, wegen sogenanten Sachgründen. Die aber für mich etwas komisch klingen.

Ich möchte den Job als Postbote erhalten, obwohl sich die Arbeit mitlerweile zum schlechten Job (Einsparungen durch Post, 12 Stunden arbeit am Tag ohne Überstundenvergütung usw)
Aber was nimmt man nicht im Kauf um nicht Arbeitslos zu werden!!

Im Dezember und April will die Post manche BAV auslaufen lassen. WIE KANN ICH MICH DAVOR RECHTLICH SCHÜTZEN? WAS KANN ICH MACHEN?

DANKE FÜR ALLE EINTRÄGE UND TIPPS

Alle mitbetroffenen bitte melden.



mfg
SM aus NRW

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Was für ein Befristungsgrund steht denn in deinem Vertrag drin?

hier zur Hilfe der § 14 TzBfG :

1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,

2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,

3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,

4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,

5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,

6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,

7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder

8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.


(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.

(3)[1] Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vollendet hat. Die Befristung ist nicht zulässig, wenn zu einem vorhergehenden unbefristeten Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Ein solcher enger sachlicher Zusammenhang ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsverträgen ein Zeitraum von weniger als sechs Monaten liegt. Bis zum 31. Dezember 2006 ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des 58. Lebensjahres das 52. Lebensjahr tritt.

Wenn dies nicht zutrifft, ist die Befristung ungültig und du hast einen unbefristeten Vertrag.

hoffe ich konnte etwas helfen
Gruß

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#2
 Von 
Maggy aus NRW
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo MarionH

Danke für deinen Eintrag, mein Freund ist jetzt bei der Arbeit aber ich habe seine Unterlagen vor mir liegen.

So, wie ich weiß war er bis 09.2002 Beschäftigt nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz. Danach (Der Arbeitsgeber ist auch nicht dumm) folgten schon 3 Verlängerungen mit Sachgründen. Die Sachgründe sind aber sachlich nicht immer rechtfertig.

Ich denke man kann nicht als Sachgrund von 28.10.2002 bis 27.09.2003 " Mehrbedarf in der Briefzustellung Kamen aufgr. noch nicht umgesetzter Neubemessung" aufschreiben, wenn er aber seit längerem Zeitraum in der Briefzustellung Unna tätig ist. Kamen ist aber ein Größeres Hauptbezirk darunter fallen sehr viele kleinere Bezirke im Umkreis von ca. 50km dazu gehört auch Unna dabei. Sollte diese Sachgrund nicht doch etwas deutlicher beschrieben werden?

Als Zweiter Sachgrund wurde mehrere Vertretungen für Urlaub in Bezirk Kamen angegeben, und er war weiter für seine Bezirke in Unna zuständig für die die im Sachgrunden beschriebener Leute noch nie gesehen haben und noch nie zuständig waren.

Für mich sind die Sachgrunde SACHLICH NICHT RECHLICH!
Kann man gegen diese befristeten Arbeitsverträge was machen???

Was ist mit Kettenbefristung?

Das habe ich in dem „Mandanteninformation 06/2000 gefunden.
„Kettenbefristung sind künftig allerdings ausgeschlossen. Jahrelange „ Befristungskarrieren“ werden verhindert.

Was bedeutet das genau? Wann trifft das zu? Nach wie vielen Malen und Jahren trifft das zu?


Danke für alle Tipps und Infos

Mit freundlichen Grüßen
Maggy aus NRV

PS:
Die Namen der Ortschaften wurden zur Sicherheit verändert.

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#3
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Maggy,

ich bin mir nicht sicher, ich glaube aber, für eine zeitliche Befristung kann immer nur ein sachlicher Grund vorliegen. Ansonsten könnte der Arbeitgeber das ja bis in alle Ewigkeit ausdehnen (nach dem Motto, es findet sich immer eine Frau im Mutterschutz, und danach gibt es Umstrukturierungen durch die mehr Arbeit anfällt etc.)

Selbst wenn jeder einzelne sachliche Grund haltbar wäre, kann ich mir nicht vorstellen, daß man einfach immer neue Gründe angeben kann. Ist aber nur so ein Bauchgefühl.

Wenn der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, würde ich an Eurer Stelle sofort (Fristen!) zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen, ich habe damit gute Erfahrungen gemacht.

Gruß

Line

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#4
 Von 
Maggy aus NRW
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo Line,

danke für deinen Eintrag.

Das gleiche mein ich auch. Wie ziehen es aber immer so weiter, weil man froh ist, das man eine arbeit hat. Sollte aber der Fahl kommen, dass der Vertrag nicht verlängert wird, werden wir uns an einen RA wenden (nicht zum ersten Mal). Ich wollte nur meinen Man mehr Ruhe deswegen können, weil er sich deswegen ziemlich viele Gedanken macht. (Eine kleine Familie mit 2 Kindern, Hausfrau und das unbezahlten Eigentums). Wir ziehen jetzt Monat für Monat mit den Kosten, wenn er die arbeit verliert, dann wir es nicht mehr so lustig sein.

Ich wollte nur gerne wissen, wie lange können die Arbeitsgeber so weiter sachlich Befristen? Wann muss damit Schluss sein. Seine Arbeitsleistung ist schriftlich durch den Chef mit GUT benotet. Er hat auch schon wegen der Leistung eine Prämie bekommen. Aber wann kommt die Unbefristung, wenn die noch mehr Arbeitsplätze abbauen wollen?


mfg
Maggy (manchmal schreibe ich Freund, weil wir erst seit ca. 2 Wochen verheiratet sind ;)

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#5
 Von 
Maggy aus NRW
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)

ist jemand auch betroffen?
:)

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#6
 Von 
Flamengo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo! Schade das ich den Bericht erst jetzt lese.
Ich bin seit Anfang 2001 schon bei der Post in Hamburg beschäftigt. Habe seit dem auch nur befristete Verträge erhalten. Leistungsbeurteilung auch über den Erwartungen. Kommt mir alles sehr bekannt vor was Du schreibst. Was ist denn bei Euch bislang bei rausgekommen? Hoffentlich liest Du das noch mal hier...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Maggy aus NRW
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo,

super das du dich gemeldet hast. Ich habe mehr aus der Branche erwartet. Aber vielleicht meldet sich noch jemand.

Ich habe immer noch ein befristeten Vertrag (zum 10 Mal ;) ) Im Mai ist mein Vorletzter Vertrag abgelaufen und würde bis Oktober verlängert. Ich habe mich mit Verdi in Hamm in Verbindung gesetzt und dort hat sich der jenige bei unseren Betriebsrat informieren lassen.

Nach seiner Auskunft darf die Post so lange verlängern wie sie will. Es handelt sich dabei aber um Zweckverlängerungen! -> Damit bin ich aber immer noch nicht richtig einverstanden.
Im Arbeitsrecht wird nur ganz kleinen Firmen mit wenig Personal das erlaubt. Dazu sollen auch Kettenverlängerungen verhindert werden.

Meine befristeten Verträge sind nach max. 2 Jahren alle zweckbefristet gewesen. Aber der Grund der Befristung stimmt nicht überall. Ich kann nicht für jemand eingestellt sein der ganz andere Bezirke in einer anderen Stadt gemacht hat und ich in der Zeit in einer 15 km entfernten Stadt eingesetzt war.

Ich bin froh, dass ich noch meine Arbeit habe und so lange meine Verträge verlängert werden, werde ich weiter arbeiten. Sollten die mein Vertrag nicht weiter verlängert wollen werde ich KLAGEN.

Mit Verdi versuche ich jetzt gleichzeitig einen befristeten Vertrag zu erzwingen. Den einzigen Joker den ich bis jetzt habe ist das die Zweckbefristung nicht ordentlich ist und nicht der Wahrheit entspricht.

Ich würde mich freuen, wenn wir beider in Kontakt bleiben würden.


SM

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Maggy aus NRW
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)

UND ICH BIN IMMER NOCH BEFRISTET BESCHÄFTIGT. SCHON CA: 5 JAHRE!!!!

JETZT WIRD ABER MEIN BV ENTGÜLTIG BEENDET!!!!

ICH BIN MIT DEN NERVEN AM ENDE.

AM 30.07 IST MIT DER ARBEIT ENDE UND ICH HABE NOCH ÜBER 200 ÜBERSTUNDEN UND NOCH TEIL VOM ALTEN URLAUB.

Muss mir mein AG nicht die überstunden (URLAUB) frei geben, dass ich genug Zeit habe mich nach einen neuen Job ausschau zu halten?

Nach meiner Anfrage hat mir mein Vorgesetzte gesagt, dass ich bis zu Ende arbeiten soll und ich das Geld dafür ausbezahlt bekomme.

Bitte um ein paar Tipps !!!

Mfg
arme Postbote

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Maggy,

soweit ich weiß hast Du einen Anspruch darauf, den Urlaub zu nehmen. Ich meine auch, daß Dir dieses Recht zugestanden werden muß und der Urlaub nur in beidseitigem Einverständnis ausbezahlt werden kann. Bin mir aber nicht ganz sicher

Wie das mit den Überstunden aussieht hängt von Deinem Vertrag ab.

Kopf hoch

Gruß

Line

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Also ich möchte da jetzt nichts lostreten, aber soweit ich weiß, dürfen Arbeitsverträge nur 2 x befristet werden, spätestens nach der dritten Verlängerung ist der Vertrag dann als unbefristet zu werten... bei meinem Freund war das so, der wurde auch immer nur so lapidar verlängert und nach der dritten Verlängerung war es dann doch unbefristet, einfach aufgrund der immer wiederkehrenden Verlängerungen... vielleicht doch einfach mal einen Anwalt oder so fragen ?

P.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

@pumalein
Ohne sachliche Begründung dürfen befristete verträge 3x verlängert werden bis zu einer maximalen Gesamtdauer von 2 Jahren.

Mit sachlicher Begründung dürfen befristete Verträge beliebig oft verlängert werden und auch für eine beliebige Dauer. Dabei können oder müssen sogar ständig neue Gründe für die Befristung gefunden werden.

Überstunden, die am Ende der Beschäftigung noch vorhanden sind, können ausgezahlt werden. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den AG, Dir dafür frei zu geben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Eine Befristung mit Sachgrund kann bis zum St.-Nimmerleinstag gehen. Der Befristungsgrund muß im Vertrag nicht genannt werden.
Es besteht die Möglichkeit vor dem Arbeitsgericht eine Klage zu erheben auf Entfristung, dann muß der AG die Sachgründe nennen.
Sofern der AG betriebliche Gründe anführen kann, kann er sowohl Urlaub als auch die Mehrstunden nach Vertragsende auszahlen.
Man kann natürlich versuchen den Urlaub bzw. das abgleiten der Mehrstunden einzuklagen... ob man damit Erfolg hat hängt von den Ablehnungsgründen des AG ab.

Nachzulesen entweder TzBfG und im BUrlG.

-- Editiert von Kleine Hexe am 10.06.2005 11:49:26

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