Sehr merkwürdige Kündigung

14. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Steffi92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr merkwürdige Kündigung

Guten Tag

Ich versuche mich jetzt mal kurz zu halten.
Am 6.8.18 habe ich eine Probezeit Kündigung erhalten mit einer Kündigungsfrist von 16 Tagen.
9.10.17 bis 6.8.18 ging das Arbeitsverhältnis. Ich hatte eine sechsmonatige Probezeit die am 9.4.18 auslief
Am 30.4.18 hat mich mein Chef genötigt eine Probezeitverlängerung bis zum 31.12.18 zu unterschreiben. Ich war vom 01.06 bis zum 3.8 aufgrund von Mobbing von dem der Chef wusste und ich ein Mobbing Tagebuch mit Zeugen führe krank gemeldet.Am 6.8 Übergab er mir die Kündigung mit Begründung weil ich krank war. Ich habe einen Attest vom Arzt dass ich wieder stabil und gesund bin und dass keine Negativprognose gibt. Kündigungsschutzklage ist schon eingereicht worden. Zum Zeitpunkt der Kündigung war ich wieder in der Arbeit. Der Chef wusste von Mobbing und ist seine Fürsorgepflicht nicht nachgekommen. Eine Wiedereingliederungsmaßnahme hat auch nicht stattgefunden.
Mfg Steffi

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Schöne Geschichte. Hast du auch eine Frage?

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#2
 Von 
Steffi92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage ist jetzt wie viel Erfolg hat der Arbeitgeber bei so einer Kündigung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Steffi92):
Am 30.4.18 hat mich mein Chef genötigt eine Probezeitverlängerung bis zum 31.12.18 zu unterschreiben.

Für die Kündigungsfrist ist das unerheblich, eine "Probezeitkündigung" wird also nicht halten.



Zitat (von Steffi92):
Am 6.8 Übergab er mir die Kündigung mit Begründung weil ich krank war.

Das steht auch so in der Kündigung? Mit welchem Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffi92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von Steffi92):
Am 6.8 Übergab er mir die Kündigung mit Begründung weil ich krank war.

Das steht auch so in der Kündigung? Mit welchem Wortlaut?

Der Wortlaut lautet nur fristgerecht in der Probezeit. Ein Kündigungsgrund direkt es nicht angegeben. Der Chef hatte mir das wortwörtlich so gesagt.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Ich versuch Mal zu sortieren
09.10.17 bis 6.8.18 * (??? - wirklich - ???) ging das Arbeitsverhältnis
09.04.18 Ende Probezeit
30.04.18 Probezeitverlängerung
06.08.18 Kündigung (in der Probezeit ??? )

* ( Wenn du die K am 06.08. erhalten hast, muss das AV mit K-Frist länger gehen. Wenn 16 Tage K-Frist stimmen, sollte die Kündigung zum 22.08. wirksam werden, vmtl. aber wird sie erst zum 15.09. möglich sein und gelten. )

Die Verlängerung der Probezeit wird sicher keinen Bestand haben, weil Wochen nach dem Ende. Seit dem 09.04.2018 wirst ein ganz normales unbefristetetes AV haben oder gehabt haben. Folglich wird auch die Kündigung so nicht durchgehen, jedenfalls nicht zu der Frist. Gleichwohl mglw. gültig zu einem anderen Termin, wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt. Dann spielt die Begründung auch keine Rolle.

Mit der Kündigung wird der AG Erfolg haben, sofern es ein Kleinbetrieb ist, denn für Kleinbetriebe greift das KSchG nicht. Sollte der Betrieb doch unter das KSchG fallen, dürfte der AG letztendlich doch in dem Sinn Erfolg haben, dass du nicht mehr an deinen Arbeitsplatz zurückkehren wirst. Wahrscheinlich ist dann aber noch eine kleine Abfindung drin und du solltest auch auf ein gutes Zeugnis pochen bzw. das mitverhandeln.

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#6
 Von 
Steffi92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Betrieb fällt unter das Kündigungsschutzgesetz sind 14 Mitarbeiter in Vollzeit. Mein erstreben ist es halt zurück an den Arbeitsplatz zu kommen,denn er hat keine rechtlichen Beweise für eine Negativprognose sowie für eine schon stattgefunden BEM.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Ob die Probezeit wirksam verlängert wurde oder nicht, spielt letztlich keine Rolle. Man kann zwar prinzipiell auch eine Probezeit vereinbaren, die länger als 6 Monate dauert oder eine Probezeit über 6 Monate hinaus verlängern, allerdings ergeben sich daraus keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Der Kündigungsschutz greift nach 6 Monaten auch dann, wenn eine längere Probezeit gilt.

Die Kündigungsfrist verlängert sich nach 6 Monaten auch dann auf 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, wenn eine Probezeit vereinbart wurde.

Zitat:
Der Betrieb fällt unter das Kündigungsschutzgesetz sind 14 Mitarbeiter in Vollzeit.


Dann solltest Du innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage einreichen. Die Kündigung ist nach meiner Auffassung unwirksam.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Steffi92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Probezeit ist ja hinfällig. Kündigungsfrist beträgt so oder so vier Wochen. Er hat keine Wiedereingliederungsmaßnahme gemacht dir hätte machen müssen,hat keine Beweise für eine Negativprognose und wusste von dem Mobbing und hat nichts unternommen. Und dann will er eine Kündigung wegen Krankheit durchbringen?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Mein erstreben ist es halt zurück an den Arbeitsplatz zu kommen Nun ja - da liegen mehrere Monate ohne Lohn vor Ihnen, denn dazu müßte es erstmal ein Urteil geben, und das dauert. Was schnell geht beim Arbeitsgericht, ist der Gütetermin - aber da kommt i. d. R. ein Vergleich raus, durch den man nicht zurück an seinen Arbeitsplatz kommt, sondern halt mit einer Abfindung geht.
Dann solltest Du innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage einreichen. Hat sie schon - steht im Eingangspost...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Steffi92):
Und dann will er eine Kündigung wegen Krankheit durchbringen?


Ja will er.

Wo ist jetzt das Problem?
Kündigungsschutzklage wurde doch schon erhoben, der AG wird krachend auf die Nase fallen.

Problem wäre nur, wenn du jetzt seit 6.8. nicht mehr arbeiten gegangen bist.
Das wäre dann unerlaubtes Fernbleiben von der Arbeit.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Steffi92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin offiziell im Urlaub bis Ende der Kündigungsfrist. Denn verständlicherweise hat man dann auch keinen Bock zu arbeiten.
Und ich wollte einfach nur eure Einschätzungen zu diesem Fall. Interessehalber.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Keiner "muss" eine stufenweise Wiedereingliederung machen, die hier vermutlich gemeint ist ... Aber man kann. Dafür müssen alle drei Parteien zustimmen: Arzt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wenn der Arbeitnehmer aber nicht signalisiert, daß eine stufenweise Wiedereingliederung erforderlich ist, dann wird die auch nicht gemacht. Es spricht nichts dagegen, direkt wieder Vollzeit einzusteigen und die Nicht-Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung hat keine Konsequenzen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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